Salzgitter. Zöllner haben bereits am vergangenen Mittwochabend bei einer Kontrolle mehrere Verstöße in einem Kiosk in Salzgitter aufgedeckt. Das teilt jetzt das Hauptzollamt Braunschweig mit. Bei den Verstößen ging es um das Tabaksteuerrecht sowie gegen das Arzneimittelgesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Der Zoll stellte einen Tabaksteuerschaden von über 5.500 Euro fest, leitete Steuerstrafverfahren ein und stellte diverse Beweismittel sicher.
Bei der Kontrolle handelte es sich um eine Steueraufsichtsmaßnahme. Es ging darum, die fälligen Abgaben aus der Tabaksteuer zu sichern. Diese Kontrolle habe bereits ungewöhnlich begonnen, berichtet der Zoll in einer Pressemitteilung. Nachdem der Zoll im Kiosk eintraf und seine Maßnahme erklärte, betrat ein vermeintlicher Kunde das Geschäft mit der Bitte, die Toilette nutzen zu wollen. Nach seinem Toilettengang wollte der "Kunde" das Geschäft mit einem Karton verlassen. Der Kioskbesitzer erklärte auf Nachfragen des Zolls, dass dies nur ein Paketkunde sei, obwohl dieser zuvor keinen Abholschein oder Ähnliches vorgelegt hatte. Der "Kunde" wurde daher aufgehalten und die Zöllner warfen einen Blick in das bereits geöffnete Paket ohne Label. Darin befanden sich unversteuerte Zigarettenstangen, die der Mann versuchte, aus dem Kiosk verschwinden zu lassen.
Weitere illegale Gegenstände
Im weiteren Verlauf der Kontrolle fand der Zoll weitere illegale Gegenstände unter dem Verkaufstresen sowie im Lagerraum. Für ein sich auf dem Hinterhof befindliches Fahrzeug, in dem ebenfalls durch das Fenster unversteuerte Tabakwaren sichtbar waren, wurde zudem noch während der Maßnahme ein Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Richter erwirkt.
Insgesamt hat der Zoll 19.700 Stück unversteuerte Zigaretten und 4.626 Milliliter unversteuerte Substitute für Tabakwaren (Liquid für Vapes) sichergestellt, für die sich der Steuerschaden auf insgesamt gut 5.540 Euro beläuft.
Snus und Lachgas – beides ist verboten
Zudem wurden 27 Dosen Snus (Oraltabak), 99 Dosen tabakfreie Nikotin-Pouches zum oralen Gebrauch, 4.690 Milliliter Lachgas sowie 299 Stück und 587 Gramm Potenzmittel sichergestellt. Tabak zum oralen Gebrauch, somit auch Snus, ist nach dem Tabakerzeugnisgesetz verboten. Tabakfreie Nikotin-Pouches fallen unter die Novel-Food-Verordnung der EU für die es keine Zulassung gibt, womit sie ebenfalls verboten sind. Das Lachgas ist nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und die Potenzmittel sind nach dem Arzneimittelgesetz verboten.
Gegen den 32-jährigen Kioskbesitzer und den 23-jährigen vermeintlichen Kunden wurden Steuerstrafverfahren, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe angedroht werden, eingeleitet. Über die Höhe der Strafen entscheidet das zuständige Gericht. Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig geführt.


