Zugriff in der Paketbranche: Darauf achten Zöllner in der Region besonders

Die Branche ist im speziellen Fokus des Hauptzollamts Braunschweig. Dabei geht es vor allem um Schwarzarbeit.

Die Braunschweiger Zöllner kontrollierten Paketlieferdienste.
Die Braunschweiger Zöllner kontrollierten Paketlieferdienste. | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Braunschweig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am vergangenen Mittwoch im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Das Hauptzollamt Braunschweig war laut einer Pressemitteilung in der gesamten Region mit 75 Beamten im Einsatz und deckte Verstöße auf.



In dieser Branche gilt seit Januar der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Unter anderem aufgrund der langen Arbeitszeiten, die häufig nicht vollständig vergütet werden und der vielen ausländischen Beschäftigten aus anderen EU-Mitgliedstaaten aber auch sogenannten Drittländern steht die Branche im Fokus der FKS. Bundesweit waren insgesamt über 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz. Das Hauptzollamt (HZA) Braunschweig beteiligte sich mit 75 Zöllnern der drei FKS-Standorte Braunschweig, Göttingen und Hildesheim. Hinzu kommen zehn Angehörige anderer Behörden wie dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizei.

Transportieren und zustellen – alles wurde geprüft


Im Fokus standen dabei laut Pressemitteilung des Zolls alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Beschäftigte waren demgemäß vorrangig im Transport und der Zustellung sowie in den Depots und Verteilzentren anzutreffen. Die FKS prüfte hierzu unter anderem bei unterschiedlichen Verteilzentren in Salzgitter, Lengede, Bad Harzburg und Hildesheim.

Im Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig wurden insgesamt 271 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und -bedingungen befragt. Es ergaben sich dabei zunächst keine Hinweise auf Straf- oder Ordnungswidrigkeiten der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Dennoch müssen im Nachgang noch weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen und gesammelten Informationen aus den Befragungen erfolgen. Hierbei kann es zur Einleitung von Ermittlungsverfahren zum Leistungsmissbrauch, dem Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung (Schwarzarbeit) oder illegaler Ausländerbeschäftigung kommen. In den Zuständigkeitsbereichen der Zusammenarbeitsbehörden hingegen lagen diverse Verstöße vor.

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