Schluss mit 2G und 3G: Niedersachsen plant vorerst keine Hotspot-Regelung

Das Land sieht keine rechtlichen Möglichkeiten für strengere Regeln auf kommunaler oder Landesebene. Ab Sonntag gelten dann nur noch Masken- und Testpflicht in bestimmten Bereichen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Am Sonntag, 3. April, tritt eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Beschränkende Maßnahmen werden in dieser aber kaum noch enthalten sein. Das stellte die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens am heutigen Dienstag in einer Pressekonferenz klar. Die Möglichkeit, durch die sogenannte Hotspot-Regelung weitere Beschränkungen einzuführen, sieht sie weder für einzelne Landkreise oder Städte noch für ganz Niedersachsen.



"Wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten, die man uns in die Hand gibt", erklärte Behrens. Doch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz zwinge einen weitgehend zur Untätigkeit. Bislang habe man immer vorbeugend handeln wollen, nun könne man erst reagieren, wenn die Hütte brennt, fasst die Ministerin die Situation aus Ihrer Sicht zusammen.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt


Konkret gilt ab Sonntag nur noch die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV sowie sensiblen Bereichen wir Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Außerdem bleibt es bei einer Testpflicht in Kitas und Schulen sowie in Heimen, Krankenhäusern, Unterbringungseinrichtungen oder Justizvollzugsanstalten. Die konkreten Ausführungen sind derzeit noch in der Diskussion.

Für eine Hotspot-Regelung sieht Behrens derzeit keine Chance. Diese sei vom Gesetzgeber an strenge Voraussetzungen gebunden. Dies sei entweder eine konkrete Gefahr durch das Auftauchen einer neuen, gefährlichen Virusvariante oder die Überlastung des Gesundheitssystems. Zwar sei die Hospitalisierungsinzidenz mit 15,9 derzeit sehr hoch und auch die Intensivbettenbelegung mit Corona-Infizierten habe sich in den letzten Tagen auf 7,5 Prozent erhöht, von einer Überlastung könne aber keine Rede sein. "Das hätte vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Bestand", ist sich Behrens sicher. Eine Überlastung auf einen Landkreis runter zu brechen komme nicht in Frage, da die Krankenhäuser immer über die kommunalen Grenzen hinweg zusammenarbeiten würden. Wenn irgendwo keine Patienten mehr aufgenommen werden könnten, würde ein Krankenhaus in der Nachbarkommune einspringen. Daher habe man die Faktoren Hospitalisierung und Intensivbettenauslastung immer landesweit gesehen.


Mit dieser Einschätzung sei man nicht alleine. Lediglich zwei von 16 Bundesländern hätten angekündigt, sich als Ganzes zum Hotspot zu erklären, so Behrens. In Mecklenburg-Vorpommern sei die Lage wohl tatsächlich so kritisch, dass Patienten in andere Bundesländer verlegt werden müssten. Hamburg habe als Stadtstaat eine ganz andere Struktur. Auf jeden Fall wolle man intensiv beobachten, was aus den bereits eingereichten Klagen werde. Man selbst habe in den letzten zwei Jahren 87 Corona-Verordnungen erlassen und bei 870 Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in 93 Prozent Recht behalten. Behrens bewertet dies als Erfolg. Man könne dadurch aber auch einschätzen, dass eine Hotspot-Regelung derzeit keine Chance habe.


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