Schon 32 Klagen gegen Corona-Verordnung: Erste Urteile nächste Woche

Am häufigsten wird einer Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zufolge gegen die Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen geklagt.

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(Symbolbild) | Foto: regionalHeute.de

Region. Beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) sind seit Montag 32 Verfahren gegen die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen eingegangen. Davon 23 Eilverfahren. Zwölf Mal hatten einer Sprecherin des OVG zufolge Gastronomen gegen die Schließung ihrer Gaststätten geklagt. Aus der Hotel- und Beherbergungsbranche erreichten das Gericht lediglich zwei Klagen. Mit ersten Ergebnissen werde, so stellt es die Sprecherin in Aussicht, in der kommenden Woche gerechnet.


Für Dr. Gunhild Becker, Richterin und Pressesprecherin am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, fühle sich die aktuelle Situation so ähnlich an wie im Frühjahr. Mit einem Unterschied: "Im Frühjahr hat es etwas länger gedauert, bis so viele Verfahren eingegangen sind." Damals waren die Gerichte von der Klagewelle regelrecht überrollt worden. Becker ist aber zuversichtlich: "Der Senat arbeitet seit Monaten mit Hochdruck daran, die Vielzahl der Verfahren zeitnah zu entscheiden. Dies ist auch deshalb eine große Herausforderung, weil viele Regelungen befristet waren und sind". Die Richterin fährt fort: "Der Senat hat es aber bisher immer geschafft, vor Ablauf einer solchen Frist Rechtsschutz zu gewähren." Insgesamt habe das OVG zwischen März und dem Ende der vergangenen Woche über 100 Eilverfahren zu Corona-Themen abgearbeitet.



Am häufigsten klagen Gastronomen - Hoteliers eher weniger


Nach den Gastronomen die häufigste Fallgruppe seien die Betreiber von Spielhallen und Fitnessstudios. Hinzu kommen Zwei Kosmetikstudios, ein Tattoo- und Piercingstudio und ein Schwimmbad. Sie alle klagen gegen den Punkt der Verordnung, der ihnen die Öffnung ihrer Einrichtungen für den Monat November - oder darüber hinaus - verbietet und fordern die vorläufige Außerkraftsetzung dieses Punktes der Verordnung. In zwei Fällen gehe es um das nationale Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken. Einer der Kläger betreibt Hotel und Gastronomie in einem. Von einem "reinen" Hotelier liegt bislang eine Klage auf dem Tisch.

"Beherbergungsverbote" sind schwer vergleichbar


Ob das neue Beherbergungsverbot weniger angreifbar ist, obliege laut Becker der Bewertung durch den Senat. Sie stellt fest: "Ob es rechtssicherer ist als das frühere Beherbergungsverbot kann ich nicht sagen. Es ist strikter. Es bleibt abzuwarten wie der Senat das wertet." Das erste Beherbergungsverbot hatte das OVG gekippt, weil es die Eignung als Maßnahme zum Infektionsschutz in Zweifel zog. "Wenn ein Verbot mit zahlreichen Ausnahmen relativiert wird, beschränkt dies die Infektionsschutzrechtliche Wirkung. Demgegenüber enthält die jetzige Regelung weniger Ausnahmen. Außerdem gibt es nunmehr eine Vielzahl von Infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen. Das Beherbergungsverbot stand vergleichsweise alleine da."



Das OVG bildet dabei die erste Instanz bei Klagen gegen Verordnungen des Landes Niedersachsen und die zweite Instanz - nach den Verwaltungsgerichten - bei Klagen gegen Allgemeinverfügungen der Städte und Kreise und Einzelauflagen. Beim Verwaltungsgericht Braunschweig sah es bis zum gestrigen Dienstag noch vergleichsweise ruhig aus. Ein anschauliches Beispiel für das Zusammenspiel von lokalen Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht bildet der Fall eines Fitnessstudiobetreibers in Osnabrück vom vergangenen Mai.


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