Hannover. In einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag teilte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne mit, wie es nach den Herbstferien am Montag mit dem Schul- und Kita-Betrieb weitergehen soll. Dabei betonte er die Wichtigkeit des Präsenzunterrichts und resümierte, dass man in Niedersachsen den Umständen entsprechend gut ins Schuljahr gestartet sei. Zunächst werde es keine großen Neuerungen seitens der Landesregierung geben.
Schulen und Kitas seien sichere Orte, so Tonne. Zwar habe es Corona-Fälle in einigen Einrichtungen gegeben, die Infektionen hätten aber in der Regel außerhalb stattgefunden. Der Minister lobte, dass die Hygienekonzepte konsequent umgesetzt worden seien, sowie die Disziplin aller Beteiligten. Doch obwohl Schulen und Kitas keine Corona-Hotspots seien, wären sie auch keine "Inseln der Glückseligkeit", so Tonne. Angesichts der aktuellen Lage mit rasant steigenden Zahlen von Neuinfektionen müsse man reagieren.
Nur das Land und die Gesundheitsämter können eine Maskenpflicht anordnen
Daher habe man einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 sollen jetzt auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies sei vorerst allerdings nur eine Empfehlung. In dem gewohnten und bewährten Zwei-Wochen-Rhythmus wolle man analysieren und auswerten, wie sich die Lage entwickelt. Gegebenenfalls müsse in einem nächsten Schritt über eine verpflichtende Maßnahme nachgedacht werden. Tonne betonte, dass eine Maskenpflicht im Unterricht nur durch eine entsprechende Landesverordnung oder durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet werden könne, nicht aber durch einzelne Schulen oder Lehrer. Das Gesundheitsamt in einem stark betroffenen Landkreis könne dies aber auch bereits jetzt verfügen, obwohl landesweit nur eine Empfehlung gelte.
Eine weitere Neuerung betrifft den Schutz von Familienangehörigen. Ab Montag wird erleichtert, dass Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, aber gefährdete Angehörige im Hausstand haben, leichter vom Präsenzunterricht befreit werden können. Es gilt dann, dass sich bei Vorlage eines Attestes diejenigen befreien lassen können, sobald am Standort der Schule oder am Wohnort eine Inzidenz von 35 erreicht wurde. Nach wie vor gelte die Befreiung vom Präsenzunterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen, sobald vom Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde.
20-5-20-Regel beim Lüften
Besonders wichtig für den Infektionsschutz sei das Thema Lüften. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirke, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert würden. Das habe unter anderem auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz bestätigt. Hier gelte die 20-5-20-Regel - das heißt, nach 20 Minuten Unterricht für etwa 5 Minuten stoßlüften. Zudem müsse vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. Grant Henrik Tonne stellte klar, dass Räume, die sich nicht lüften ließen, auch nicht genutzt werden dürften. Die Angst vor Dauerfrieren müsse keiner haben. Der Jahreszeit angemessene Kleidung sei zwar erforderlich, aber die Raumtemperatur, werde sich durch das Lüften nur um ein bis zwei Grad Celsius verringern und sich dann schnell wieder einpendeln, so Tonne.
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