Schwerbehindertenausweis: Anspruch, Beantragung, Vorteile

Zahlreiche Menschen leben mit einer Schwerbehinderung. Ihnen soll durch den Schwerbehindertenausweis ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alec Pein

Region. Rund 664.000 Menschen mit Schwerbehinderung lebten Ende 2021 in Niedersachsen. Mit dem Schwerbehindertenausweis soll ihnen ein Nachteilsausgleich ermöglicht werden – beispielsweise bei Steuern, im Berufsleben oder auch bei der Mobilität. regionalHeute.de gibt einen Überblick, wer Anspruch auf den Ausweis hat, welche Vorteile er bringt und wie man ihn bekommt.



Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, haben damit Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen, steuerlichen Erleichterungen und Unterstützungen. Mit dem amtlichen Dokument soll ein Nachteilsausgleich für die zugrunde liegende Behinderung gewährleistet werden. Bisher ist der Ausweis nur in dem Land gültig, in dem er ausgestellt wurde – im Urlaub lassen sich die Vergünstigungen also nicht nutzen. Das soll sich allerdings mit der Einführung eines EU-weiten Schwerbehindertenausweises im Jahr 2028 ändern – wir berichteten.

So wird der Grad der Behinderung festgestellt


Nur Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Ab diesem Grad gilt man als schwerbehindert. Der Ausweisinhaber muss außerdem seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Die Feststellung des GdB erfolgt mittels Antrag beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Im Antrag müssen Angaben zur Person, zu Behinderungen, Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen sowie Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten gemacht werden.

Diese Vorteile bietet der Ausweis


Entgegen einer weitverbreiteten Meinung dürfen Behindertenparkplätze nicht automatisch mit einem Schwerbehindertenausweis genutzt werden – dafür ist ein gesonderter Parkausweis notwendig. Es gibt jedoch zahlreiche andere Nachteisausgleiche. So gibt es etwa steuerliche Vergünstigungen, oder Leistungen und Nachteilsausgleiche im Berufs- und Arbeitsleben, etwa den besonderen Kündigungsschutz oder Sonderurlaub. Daneben gibt es auch Vergünstigungen auf freiwilliger Basis bei Freizeiteinrichtungen und kulturellen Institutionen.

Das bedeuten die verschiedenen Farben


Den Schwerbehindertenausweis gibt es in zwei verschiedenen Farben. Den grünen Ausweis können Menschen erhalten, die einen GdB von mindestens 50 nachweisen können. Der grün-orangene Ausweis ist für jene Menschen gedacht, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Mit diesem Ausweis besteht laut dem Sozialverband VDK ein Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Dafür muss eine Wertmarke beim Versorgungsamt erworben werden – tatsächlich kostenlos ist die Beförderung jedoch lediglich für einige Personengruppen, beispielsweise blinde Menschen.

Merkzeichen entscheidend


Welche Nachteilsausgleiche konkret in Anspruch genommen werden können, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist dabei das entsprechende zusätzlich eingetragene Merkzeichen. Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung und das Merkzeichen H für Hilflosigkeit. Außerdem gibt es noch die Merkzeichen Bl (Blindheit), Gl (Gehörlosigkeit) und TBl (Taubblindheit). Mit dem Merkzeichen B ist ein schwerbehinderter Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, mit dem Merkzeichen RF sind Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung möglich und das Merkzeichen 1. Kl berechtigt zur Nutzung der 1. Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die 2. Klasse. Darüber hinaus gibt es noch die Merkzeichen EB (entschädigungsberechtigt), VB (versorgungsberechtigt) sowie kriegsbeschädigt.