Shutdown-Lockerungen treten in Kraft - Was gilt jetzt und wie geht es weiter?

Welche Lockerungen treten wann in Kraft? Angesichts der Alleingänge mancher Bundesländer herrscht hier Verunsicherung.

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Unter anderem dürfen Spielplätze ab Mittwoch wieder genutzt werden. (Symbolbild)
Unter anderem dürfen Spielplätze ab Mittwoch wieder genutzt werden. (Symbolbild) | Foto: pixabay

Region. Mit kleinen Schritten wagt Deutschland den Ausstieg aus dem Shutdown - Zu klein, wie besonders Wirtschaftsverbände kritisieren. Kinder und Eltern dürfen sich ab dem kommenden Mittwoch wieder auf einen Spielplatzbesuch freuen. Auch SB-Waschanlagen dürfen wieder öffnen. Friseure öffnen sogar schon am heutigen Montag. Museen und Zoos dürfen mit einem Hygienekonzept am 6. Mai wieder öffnen - Für Restaurants und die Tourismusbranche kündigte das Land Niedersachsen heute erste konkrete Schritte während der Landespressekonferenz an - Was gilt jetzt und wie geht es jetzt weiter?


Vorab: Die magische Ziellinie des heutigen 4. Mai für einen Weg aus dem Shutdown gilt zumindest in Niedersachsen so nicht - Außer für Friseure und Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, welche am heutigen Montag erstmals seit dem Shutdown wieder die Schulen besuchen. Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Niedersächsischen Krisenstabes begründete die Auswahl des 6. Mai als Termin für die Lockerungen in der Pressekonferenz mit dem langen Wochenende vom 1. bis zum 3. Mai: "Eine Veröffentlichung im Amtsblatt ist dann kaum möglich, deswegen die Verlängerung bis zum 6. Mai. Falls Sie sich wundern, warum wir da über den vereinbarten Zeitraum hinausgegangen sind, das hat schlicht und einfach handwerkliche Gründe."

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Kontaktverbot bleibt bestehen


Unabhängig von allen bisherigen Lockerungen gelten nach wie vor die Maßgaben des "Kontaktverbotes". Wann dies bundesweit gelockert wird - Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich einen Vorstoß gemacht - steht noch in den Sternen. Bürger müssen in der Öffentlichkeit in Niedersachsen weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten und sich maximal mit einer anderen Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

Wer muss wieder in die Schule?


Am 27. April sind zunächst die Jahrgänge 9, 10 und 13 wieder zum Präsenzunterricht zurückgekehrt. Die Abiturprüfungen sollen erst am 11. Mai beginnen und bis zum 30. Mai andauern, um eine bessere Vorbereitung gewährleisten zu können. Die Sommerferien sollen trotz des über mehrere Wochen ausgefallenen Unterrichts unangetastet bleiben. Ein entsprechender Vorstoß des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) stieß auf viel Kritik.

Am heutigen 4. Mai startet der Unterricht für die vierten Klassen der Grundschulen. Zwölftklässler der Gymnasien sollen am 11. Mai wieder in die Schule. Am 18. Mai folgen die dritten, neunten und zehnten Klassen, deren Abschlussarbeiten ab dem 20. Mai geschrieben werden sollen. Zwischen Ende Mai und Mitte Juni sollen die übrigen Klassen folgen. Nach dem Willen der Kultusminister in Bund und Ländern sollen alle Schüler bis zu den Sommerferien zumindest tageweise wieder in der Schule gewesen sein.

Die Zukunft der Notbetreuung in Kitas] soll am 6. Mai in der nächsten Konferenz zwischen Bund und Ländern beschlossen werden. Für Schüler bis zum achten Jahrgang soll eine Notbetreuung unter Auflagen möglich sein.

Öffnung der Spielplätze


Auf Spielplätzen soll ab dem 6. Mai unter Auflagen wieder getobt werden können. "Wir werden sehr kurzfristig mit unseren Kommunen in Gespräche eintreten, unter welchen Bedingungen das gelingen kann", erklärte Ministerpräsident Stephan Weil dazu in der Landespressekonferenz am vergangenen Donnerstag. Er wolle den Kommunen hierbei "weiten Spielraum" geben. Etwaige Bekanntmachungen zu den genauen Bedingungen werden bis zum Mittwoch erwartet.

Kultur und Freizeit


Einvernehmen aller Länder bestand auch dahingehend, dass Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten wieder geöffnet werden können. Dies beziehe sich auf solche Einrichtungen, bei denen der Zugang gut zu regeln und die Abstände einzuhalten seien. Theater und Opernhäuser müssten demnach weiterhin geschlossen bleiben. Die weitere Entwicklung für diesen Bereich sei nicht absehbar. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie unter das Verbot von Großveranstaltungen fallen, welches weiterhin bis zum 31. August gilt. Hoffnungen auch Änderung dieser Verordnung machten weder Bundeskanzlerin Angela Merkel, noch Ministerpräsident Weil in ihren jeweiligen Pressekonferenzen.

Ganz konkret sollen Zoos, Museen und Galerien bereits am 6. Mai wieder öffnen dürfen. Bis dahin müssen die Einrichtungen ein Hygienekonzept vorlegen - Warteschlangen sollten unbedingt vermieden werden. Ebenso muss wie bei Geschäften entschieden werden, wie viele Menschen einen Zoo oder ein Museum überhaupt betreten können, ohne dass es zu Menschenansammlungen kommt. Der Zoo Braunschweig spricht auf seiner Website bereits von einer "voraussichtlichen" Wiedereröffnung am 6. Mai. Für notwendige Corona-bedingte Umbaumaßnahmen in Kultureinrichtungen stellt der Bund zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Gottesdienste wieder möglich


Religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind ab dem 6. Mai ebenfalls unter entsprechenden Vorkehrungen wieder möglich. Ministerpräsident Stephan Weil hatte hierzu am vergangenen Mittwoch eine Vereinbarung mit den großen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen getroffen. Die langsame Öffnung der Gotteshäuser müsse jedoch auch weiterhin mit großer Vorsicht und Umsicht geschehen, wie es in der Vereinbarung heisst. Demnach soll auf gemeinschaftlichen Gesang bis auf Weiteres verzichtet werden, außerdem wird der Zugang zu den Gotteshäusern zahlenmäßig begrenzt. Während des Gottesdienstes muss ein Abstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen gewahrt bleiben.

Wo es keine Änderungen gibt


Vertagt wurde nicht nur die Entscheidung über den Neustart der Bundesliga, auch Restaurants und Hoteliers sitzen auf heißen Kohlen. "Wir werden am 6. Mai sehr klare Entscheidungen fällen, in welcher Folge und in welcher Art und Weise Schule, Kita wieder möglich sind und auch unter gegebenen Bedingungen bestimmte sportliche Betätigungen", erklärte Bundeskanzlerin Merkel in der Pressekonferenz am 30. April.

In Thüringen öffnen ab dem heutigen Montag alle Geschäfte, Fahrschulen, sowie Kosmetik- und Nagelstudios und Fußpflegesalons. In Niedersachsen soll dies nach dem "Niedersachsen-Plan" der Landesregierung

Was außerdem gilt


• In Niedersachsen muss weiterhin beim Einkaufen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Alltagsmaske getragen werden. Speziell Wolfsburg und Helmstedt haben diese Regeln teils drastisch ausgeweitet.
• SB-Waschanlagen für Autos können ab dem 6. Mai wieder uneingeschränkt genutzt werden. Niedersachsen war das letzte Bundesland, in denen diese geschlossen bleiben mussten.
• Bei Atemwegsbeschwerden kann der Arzt per Telefon eine Krankschreibung erteilen. Diese Regelung soll bis zum 18. Mai gelten.
• Die weltweite Reisewarnung vor Auslandsreisen wurde am vergangenen Mittwoch bis Mitte Juni verlägert. Bundesaußenminister Maaß warnte mehrfach ganz konkret davor, dass Reisende eventuell nicht wieder heimkommen könnten, sollte das Zielland aufgrund des dortigen Infektionsgeschehens den Verkehr stilllegen.

Am heutigen Montag um 12 Uhr will die Niedersächsische Landesregierung den "Niedersächsischen Weg hin zu einem neuen Alltag mit Corona" bekannt geben. Es werden unter anderem konkretere Angaben zu Öffnungsterminen und strittigen Regelungen wie der 800 Quadratmeter Regelung erwartet.


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