Braunschweig/Hannover. Anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 erlässt die Bundespolizeidirektion Hannover eine Allgemeinverfügung.
Die Allgemeinverfügung gilt am 26. Oktober 2025 in den Zeiträumen von 6 bis 13:30 Uhr sowie von 15: bis 20:30 Uhr und umfasst das Verbot für das Mitführen von Glasflaschen/Glasbehältnissen sowie pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen in Zügen und auf Bahnhöfen.
Verbot auch für IC- und ICE-Verbindungen
Der Geltungsbereich umfasst in den genannten Zeiträumen alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen der Deutschen Bahn AG in beiden Fahrtrichtungen:
• Strecken 1730/1750 - Hannover Hbf - Braunschweig Hbf
• Strecken 1772/1732 - Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf
• Strecke 1956 - Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf
• Strecke 1732/1770/1773 - Hannover - Goslar - Braunschweig
Erstmalig gilt dieses Verbot auch für IC- und ICE-Verbindungen. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Eintracht Braunschweig - Hannover 96 eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den oben angegebenen Streckenführungen.
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten.
Das Mitführen und Benutzen der vorgenannten Gegenstände sowie von Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ist im Geltungszeitraum verboten.
Polizei kündigt konsequentes Eingreifen an
Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende(n) Zugverbindung(en) sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 5 Abs. 2 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.
Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der anliegenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Die Begründung für den Erlass dieser Verfügung kann der Gefahrenprognose entnommen werden. Die Verfügung und die Gefahrenprognose können auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden.
Der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, positioniert sich mit Blick auf das bevorstehende Niedersachsen-Derby: "Unser Fokus liegt darauf, eine sichere An- und Abreise der Fans beider Fußballvereine zum Spiel zu gewährleisten, Auseinandersetzungen zu unterbinden, Straftaten zu verhindern und dafür Sorge zu tragen, dass andere Reisende nicht gefährdet werden und ihre geplanten Zugreisen mit einem guten Gefühl antreten können und sich bei Aufenthalten an Bahnhöfen möglichst sicher fühlen. Ich setze darauf, dass sich alle Fans wie angekündigt friedlich verhalten. Insofern sind wir darauf vorbereitet eine sichere Anreise für alle zu gewährleisten, im Bedarfsfall aber auch konsequent einzuschreiten."