So nutzt die Polizei die Daten der Corona-Kontaktnachverfolgung

Auf eine Kleine Anfrage der FDP im Niedersächsischen Landtag berichtet die Landesregierung, in welchen Fällen die Daten zum Einsatz kamen.

von


Symbolbild
Symbolbild | Foto: Anke Donner

Niedersachsen. Ob Corona-Warn-App, die in Niedersachsen mittlerweile nicht mehr verwendete Luca-App oder handschriftliche Listen - gastronomische Betriebe waren in den vergangenen Monaten und Jahren aufgefordert, im Zuge der Kontaktnachverfolgung Daten zu erfassen. Medien hatten aufgedeckt, dass es in anderen Bundesländern Fälle von Missbrauch dieser Daten durch die Polizei gegeben hatte. Einige FDP-Landtagsabgeordnete, darunter auch die Braunschweigerin Susanne Schütz und der Helmstedter Lars Alt, hatten dies zum Anlass genommen, bei der Landesregierung nachzufragen, ob es solche Fälle auch in Niedersachsen gegeben habe.



"Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen betreffenden Daten unbefugt für andere Zwecke genutzt wurden", lautet die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf die Kleine Anfrage der FDP. Allerdings habe es im Zeitraum von August 2020 bis Februar 2022 zwölf Ermittlungsverfahren durch die Polizeibehörden gegeben, in denen die Polizeibehörden auf Daten zur Kontaktnachverfolgung zugegriffen hätten. In fast allen Fällen handelte es sich dabei um handschriftliche Aufzeichnungen.

Von Zechprellerei bis Totschlag


Aus der für unsere Region zuständigen Polizeidirektion Braunschweig ist lediglich ein Fall bekannt. In einem Zechprellerei-Verfahren sei die Kontaktliste verschlossen der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Entscheidung übersandt worden. In anderen niedersächsischen Polizeibehörden ging es allerdings um weit schwerere Delikte wie Raub, Diebstahl und sogar Vergewaltigung und Totschlag. So forderte ein des Raubes Beschuldigter in Göttingen den Wirt auf, seinen Listeneintrag der Polizei als Alibi zur Verfügung zu stellen.

In einem anderen Fall aus Göttingen legte der Inhaber einer ausgeraubten Spielhalle der Polizei unaufgefordert den Kontakteintrag des Beschuldigten vor, um zu dokumentieren, dass dieser in der Spielhalle war. Auch in zwei Vergewaltigungsfällen aus der Region Hannover wurden jeweils freiwillig die Gästelisten zur Verfügung gestellt. In einem Diebstahlverfahren in Hannover mussten die Ermittler allerdings feststellen, dass es sich bei der Liste lediglich um eindeutig fiktive Namen und Adressen handelte.

Kaum Infos der Justiz


Im Gegensatz zur Polizei habe das Niedersächsische Justizministerium keine Informationen, in welchem Umfang bislang Gäste-Kontaktdaten, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend gespeichert wurden, im Rahmen von Ermittlungs- oder Strafverfahren genutzt worden sind. Auch bei den Staatsanwaltschaften gibt es nur rudimentäre Informationen. Bekannt geworden seien hier insgesamt elf Ermittlungsverfahren, in denen niedersächsische Staatsanwaltschaften überhaupt auf Daten zur Kontaktnachverfolgung für Maßnahmen der Strafverfolgung zugegriffen hätten. Details gibt es keine. Aus unserer Region ist kein Fall dabei.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität FDP Justiz Polizei