So wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Region umgesetzt

regionalHeute.de fragte bei den Landkreisen und Städten an, mit wie vielen Fällen es das Gesundheitsamt jeweils zu tun hatte, und welche Sanktionen gegebenenfalls verhängt wurden.

von


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Seit dem 15. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich. Demnach müssen Mitarbeiter, die keinen ausreichenden Impfschutz haben oder vergleichbare Nachweise vorlegen können, gemeldet werden. Die Regeln hierzu wurden am 1. Oktober noch einmal erneuert. Das zuständige Gesundheitsamt kann dann gegebenenfalls Sanktionen aussprechen. regionalHeute.de fragte bei den Landkreisen und Städten in unserer Region an, mit wie vielen Fällen es das Gesundheitsamt jeweils zu tun hatte, und welche Sanktionen gegebenenfalls verhängt wurden.



Vorab muss gesagt werden, dass die unterschiedlichen Gebietskörperschaften nicht nur stark variierende Bevölkerungszahlen haben, die Fallzahlen sind natürlich auch von der Anzahl und Größe der für die Impfpflicht in Frage kommenden Betriebe abhängig. Ein Vergleich ist daher nur bedingt möglich. Beim Sanktionieren der Impfunwilligen werden dann aber doch Unterschiede deutlich.

222 Fälle in Helmstedt


Im Landkreis Helmstedt waren Stand 20. Oktober 62 Meldungen in Bearbeitung und 160 abgeschlossen. Demnach seien insgesamt 222 Fälle gemeldet worden. "Es wurden in zwei Fällen Sanktionen in Form von Tätigkeitsverboten ausgesprochen", berichtet Landkreissprecher Sebastian Dettmer. In einem Fall sei das Verbot aufgehoben worden und in einem anderen trete der Genesenenstatus ein, sodass dieses auch aufgehoben wird. Aufgrund der neuen Situation seit dem 1. Oktober seien sieben Meldungen hinsichtlich nicht mehr ausreichendem Immunitätsnachweis eingegangen.

In der Stadt Braunschweig gab es zu diesem Thema schon mehrfach Informationen für die Ratsgremium (regionalHeute.de berichtete). Aktuell, das heißt ebenfalls Stand letzten Donnerstag, waren es hier 846 gemeldete Fälle. "Bisher wurden in elf Fällen befristete Betretungsverbote bis zum 31. Dezember 2022 ausgesprochen", berichtet Stadtsprecher Rainer Keunecke. Es könnten noch weitere folgen, sobald zum Beispiel die Anhörungsfrist abgelaufen sei. Es seien auch schon Betretungsverbote wieder zurückgenommen worden, da entweder Nachweise vorgelegt oder im Nachhinein Tatsachen bekannt geworden seien, die eine Rücknahme begründeten (zum Beispiel ein Engpass bei der Patientenversorgung durch Personalmangel). Seit dem 1. Oktober seien aufgrund der neuen Regelung (drei Impfungen oder zwei plus Genesenennachweis) 183 Meldungen eingegangen.

Bislang keine Sanktionen in Wolfenbüttel


Betretungsverbote oder andere Sanktionen seien durch das Gesundheitsamt des Landkreises Wolfenbüttel bisher nicht ausgesprochen worden, berichtet dagegen Landkreissprecher Andree Wilhelm. Insgesamt 250 Personen seien bislang gemeldet worden, wovon 170 Fälle bereits abgeschlossen seien. Die übrigen Fälle seien derzeit in Klärung. Seit dem 1. Oktober seien wenige neue Meldungen eingegangen. Die Antwort des Landkreises ging ebenfalls am Donnerstag ein.

"Der Stadt Wolfsburg wurden seit Meldepflichtdatum bis heute insgesamt 404 Personen über das Meldeportal gemeldet. Bislang wurden 248 Fälle abgeschlossen. 156 sind derzeit in Bearbeitung", berichtete Stadtsprecher Jan-Niklas Schildwächter am 20. Oktober. Betretungs- und Beschäftigungsverbote seien bisher noch nicht festgesetzt worden. Gleichwohl habe es aber eine Vielzahl von Personalumsetzungen in den Einrichtungen gegeben. Die Umsetzungen seien durch die Arbeitgeber erfolgt.

Mehr Aufwand nach dem 1. Oktober


Da das Abfragen des aktuellen Impfstatus nach den neuen Regelungen zweimal erfolgen müsse - vor dem 1. Oktober und ab dem 1. Oktober - gestalte sich der Prozess jetzt wesentlich umfangreicher. "Sämtliche Betroffene mussten erneut angeschrieben werden, um einen zusätzlichen Infektions- oder Impfnachweis vorzulegen", so Schildwächter. Diese neue Regelung gelte dann bis Ende des Jahres 2022 und werde nach aktuellem Kenntnisstand nicht verlängert.

Bußgeldverfahren in Peine


Im Landkreis Peine wurden Stand 21. Oktober 230 Personen gemeldet. In 40 Fällen mussten Sanktionen ausgesprochen werden. Wie Landkreissprecher Fabian Laaß berichtet, handelt es sich um acht Betretungs- und Tätigkeitsverbote, 15 Bescheide mit befristetem Absehen vom Betretungs- und Tätigkeitsverbot sowie 17 eingeleitete Bußgeldverfahren. Seit dem 1. Oktober habe es 20 Neumeldungen gegeben.

Dem Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter wurden seit in Kraft treten des Gesetzes insgesamt 285 Personen gemeldet, bei denen kein ausreichender Nachweis gegen eine Immunität gegen SARS-CoV-2 im Sinne des Infektionsschutzsgesetzes besteht oder bestanden hat. 247 Vorgänge konnten ohne weitere Sanktionen abgeschlossen werden, berichtet Stadtsprecher Martin Neumann am heutigen Dienstag. In elf Fällen habe man Sanktionen aussprechen müssen - ein Tätigkeitsverbot sowie zehn Betretungsverbote. Seit dem 1. Oktober habe das Gesundheitsamt Salzgitter 28 Neumeldungen erhalten. Hierbei handele es sich um Personen, bei denen kein Nachweis über eine ausreichende Immunität (3. Impfung) vorliege.

Sanktionen in 211 Fällen


Im Landkreis Goslar gab es Stand 14. Oktober 536 gemeldete Personen. Das berichtet Landkreissprecher Maximilian Strache am heutigen Dienstag. In 211 Fällen wurden Sanktionen eingeleitet. Dabei handelt es sich um 118 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und den Beginn von 93 Anhörungsverfahren zur Prüfung eines Betretungs- und Beschäftigungsverbotes. Momentan sei noch kein Verbot ausgesprochen woden, so Strache. Unter den neuen Bedingungen im Oktober wurden 91 Personen gemeldet.

Der Landkreis Gifhorn berichtet am 27. Oktober, dass seit dem 1. Oktober dem Gifhorner Gesundheitsamt 59 Personen gemeldet wurden, deren Immunisierung gegen Covid-19 überprüft werden muss. Ein großer Teil der seit 1. Oktober neu gemeldeten Personen habe den bisherigen Status „vollständig geimpft“ aufgrund des § 22 IfSG eingebüßt, da eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2 seit 1. Oktober 2022 entweder durch den Nachweis von drei Impfungen oder alternativ durch den Nachweis von zwei Impfungen und eine durchgemachte Infektion (= positiver PCR-Test oder Genesenennachweis) gegeben ist, erklärt Friederike Steemann aus dem Landratsbüro.

Keine Sanktionen in Gifhorn


Mitsamt der Alt-Fälle, die vor dem 1. Oktober gemeldet wurden, beträgt die Anzahl der Fälle in Bearbeitung 353. Abgeschlossen wurden 212 Fälle. Bislang habe das Gifhorner Gesundheitsamt keine befristeten Betretungsverbote oder andere Sanktionen ausgesprochen. Viele Fälle konnten abgeschlossen werden, da Personal umgesetzt wurde, Impfungen nachgeholt oder aufgefrischt wurden oder die ausgeübten Tätigkeiten aufgrund des geänderten Erlasses des Ministeriums nicht mehr unter die Vorschriften der Impfpflicht fielen.


mehr News aus der Region