Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen einen 41-jährigen ehemaligen Mitarbeiter des Sozialgerichts Braunschweig und dessen 42-jährige Ehefrau erhoben. Der Vorwurf: gewerbsmäßige Untreue in einem bislang beispiellosen Umfang. Mit einem Schaden von über 1,4 Millionen Euro handelt es sich um den größten finanziellen Verlust, den das Land Niedersachsen in vergleichbaren Fällen bislang erlitten hat, erklärt die Staatsanwaltschaft gegenüber regionalHeute.de.
Der Hauptangeklagte, wohnhaft in Vechelde, war als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle tätig und unter anderem für die Festsetzung und Auszahlung von Rechtsanwaltsvergütungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe verantwortlich. Laut Oberstaatsanwalt Christian Wolters nutzte der Mann seine Position ab Januar 2015 aus, um fiktive Zahlungen auf sein eigenes Bankkonto zu überweisen. Zwischen dem 19. Januar 2015 und dem 7. Februar 2024 veranlasste er insgesamt 2.294 Auszahlungen in Höhe von 1.428.311,04 Euro.
Aufgrund der gesetzlichen Verjährung konnten jedoch nur die ab Februar 2019 getätigten Überweisungen in die Anklage aufgenommen werden. Diese umfassen 1.363 Fälle mit einer Gesamtsumme von 861.728,63 Euro. „Die Ehefrau des Angeschuldigten, Mitinhaberin des Kontos, war über die Herkunft der Gelder informiert und profitierte von dem unrechtmäßig erworbenen Vermögen“, so Wolters weiter.
Luxusreisen und gehobener Lebensstil
Die beiden Angeschuldigten sollen mit den unterschlagenen Geldern ihren gehobenen Lebensstil finanziert haben. Insbesondere Luxusreisen, darunter Kreuzfahrten, zählten zu den Ausgaben des Paares. Nach internen Prüfungen des Sozialgerichts im Februar 2024 wurden die Unregelmäßigkeiten entdeckt. Dem 41-Jährigen wurde daraufhin umgehend das Führen seiner Dienstgeschäfte untersagt.
Geständnis und Sicherungsmaßnahmen
Der Hauptangeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt. Im Rahmen der Ermittlungen konnte die Staatsanwaltschaft rund 50.000 Euro sichern. Zudem wurde eine Sicherungshypothek auf die Wohnimmobilie des Ehepaars eingetragen.
„Dieser Fall zeigt auf drastische Weise, wie groß die Verantwortung von Mitarbeitern in sensiblen Positionen ist und welche Folgen ein Missbrauch dieser Verantwortung haben kann“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Braunschweig steht noch aus.