Region. In der vergangenen Woche ist im Rat der Stadt Salzgitter ein Antrag der AfD-Fraktion gescheitert, mit dem Hundehalter, die ihren Schützling aus dem dortigen Tierheim übernommen haben, dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden sollten. Eine ähnliche Regelung gibt es in der Stadt allerdings schon seit längerem - demnach können sich Bürger, die einen Hund aus dem Tierheim adoptieren, für 18 Monate von der Zahlung der Hundesteuer befreien lassen. regionalHeute.de hat bei den anderen großen Städten der Region nachgefragt, ob es auch dort solche Befreiungen gibt.
Begründet hatte die Fraktion den Antrag mit der Überlastung des Tierheims, aber auch der finanziellen Situation vieler Tierhalter – regionalHeute.de berichtete. Wie die Stadt Salzgitter auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilt, haben im Jahr 2024 vier Hundebesitzer von der bereits vor dem Antrag der AfD-Fraktion geltenden zeitlich begrenzten Befreiung Gebrauch gemacht. In den meisten anderen großen Städten der Region sind in den jeweiligen Hundesteuersatzungen ähnliche Regelungen zur Befreiung festgelegt – so ist in Braunschweig ein Erlass der Steuer für 12 Monate möglich, wenn der Hund vom dortigen Tierschutzverein adoptiert wurde. Auch in Gifhorn, Helmstedt, Wolfsburg und Peine können sich Hundehalter mit einem Antrag befristet befreien lassen.
Keine Befreiung in Wolfenbüttel
In der Hundesteuersatzung der Lessingstadt sind zwar einige Fälle geregelt, in denen eine Befreiung möglich ist – so zum Beispiel, wenn es sich um einen Blindenführhund handelt. Auch wenn die “Einziehung (der Steuer, Anm. der Redaktion) nach Lage des Einzelfalles aus sozialen Gesichtspunkten unbillig wäre", also wenn der Halter beispielsweise Sozialleistungen bezieht, ist zumindest eine Ermäßigung möglich – eine Befreiung für Hunde aus dem Tierheim gibt es allerdings nicht. Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, sei dies seitens der Politik bislang schlichtweg nicht beantragt worden.
So ist die Lage in Goslar
Auch in Goslar sieht die Hundesteuersatzung keine Ausnahme für Hunde aus dem dortigen Tierheim vor, auch wenn dies, wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, im Rahmen der seither erlassenen Änderungssatzungen intern bereits diskutiert worden sei. Von der Aufnahme entsprechender Regelungen sei bisher bewusst abgesehen worden – Grund dafür sei die Annahme, dass eine vorübergehende Steuerbefreiung keine nachhaltige Wirkung auf die Zahl der im Tierheim Goslar untergebrachten Hunde hätte. Die Hundesteuer sei in der Regel kein ausschlaggebendes Kriterium für die Entscheidung, einen Hund in den eigenen Haushalt aufzunehmen. Der monatliche Betrag von 9 Euro falle im Vergleich zu den übrigen laufenden Kosten für Futter, Versicherung, Tierarzt sowie Ausstattung (zum Beispiel Halsband, Leine und Schlafplatz) deutlich geringer ins Gewicht. Zudem käme eine Steuerbefreiung ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum von maximal sechs Monaten in Betracht, sodass der wirtschaftliche Vorteil für den Halter eher gering wäre.
Darüber hinaus bestehe die Sorge, dass einzelne Personen eine zeitlich begrenzte und wechselnde Tierheimhundehaltung gezielt zur Steuervermeidung nutzen könnten. Dies würde die Zahl der im Tierheim lebenden Hunde nicht dauerhaft senken, könne aber zu zusätzlichen psychischen Belastungen für die Tiere führen. Hinzu käme ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand: Auch bei einer Steuerbefreiung müssten Haltung und Halter ordnungsbehördlich erfasst und überwacht werden.
Hundesteuer Sache der Kommunen
Die Hundesteuer ist Sache der einzelnen Kommunen und daher nicht einheitlich geregelt. Das zeigt sich auch in der Höhe der Steuer, die von Gemeinde zu Gemeinde durchaus unterschiedlich ausfällt - regionalHeute.de berichtete. Während in Gifhorn Hundehalter mit 78 Euro jährlich für den ersten Hund noch vergleichsweise günstig davonkommen, bezahlt man in Braunschweig 120 Euro und sogar 804 Euro pro Jahr, wenn es sich um einen Vertreter einer sogenannten "gefährlichen" Rasse handelt.