Stornokosten für coronabedingt ausgefallene Schulfahrten werden übernommen

Dies berichtet die Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer.

Klassenfahrtenkosten werden übernommen. Hier ein Symbolbild der Jugendherberge in Braunschweig.
Klassenfahrtenkosten werden übernommen. Hier ein Symbolbild der Jugendherberge in Braunschweig. | Foto: Robert Braumann

Wolfsburg/Hannover. Bei dieser Nachricht werden viele Eltern aufatmen: Die Niedersächsische Landesregierung wird die Stornokosten für Schulfahrten, welche aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgesagt werden mussten, übernehmen. Landeskultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) möchte für diese Maßnahme über den zweiten Nachtragshaushalt 14,4 Millionen Euro bereitstellen. Dies verkündet die Wolfsburger Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer in einer Pressemitteilung.


„Mit den Haushaltsmitteln wollen wir Familien in Zeiten der Pandemie unterstützen. Hier bei uns in Wolfsburg werden die Eltern nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen, wenn die Schulfahrt ihres Kindes wegen Corona abgesagt werden musste“, erklärt die Landtagsabgeordnete. „Die Bereitstellung der 14,4 Millionen für die Begleichung der Stornokosten werden wir am 15. Juli im Landtag beschließen.“
Diese Summe wird vom Kultusministerium als angemessen eingestuft, da eine im März vom Auswärtigen Amt erteilte weltweite Reisewarnung für die meisten EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien erst Mitte Juni aufgehoben wurde und für andere Länder vorerst bis Ende August fortbesteht. Für die Zeiträume von offiziellen Reisewarnungen können von den Reiseveranstaltern keine Stornokosten erhoben werden.

„Die Erstattung der von den Eltern eingezahlten Beiträge für die ausgefallenen Fahrten können die öffentlichen Schulen zunächst selbständig über das Schulbudget durchführen“, erläutert Glosemeyer. „Die Schulen beantragen dann gesammelt die Zahlung aller Stornokosten im laufenden Schuljahr bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Das gilt nicht für Schulen, die Sachausgaben des Budgets eigenständig buchen. Die Schule beziehungsweise die Landesschulbehörde leistet die Stornorechnungen an die Reiseveranstalter.“


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