Region. Bislang kostete das Verweigern einer Mund-Nasen-Bedeckung im schlimmsten Fall lediglich 20 Euro. Ein Neuentwurf des Bußgeldkataloges der Niedersächsischen Landesregierung sieht eine Anhebung der Strafe auf 100 bis 150 Euro vor. Wie eine Sprecherin des Sozialministeriums unserer Online-Zeitung bestätigte, soll die Neufassung des Kataloges noch im Laufe dieser Woche vorgestellt werden. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) und regionale Verkehrsbetriebe erklären auf Anfrage unserer Online-Zeitung, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht ihnen keine Probleme bereite.
„Wir alle müssen uns im Klaren darüber sein, dass das Virus weiter da ist. Dem Virus ist es egal, ob das Wetter schön ist oder wir auf Reisen sind. Das Tragen einer Alltagsmaske gehört nach wie vor neben Abstand halten und Hygiene zu den einzig wirksamen Mitteln, das Risiko einer Ansteckung anderer Menschen mit dem Corona-Virus zu minimieren“, sagt die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann. „In Niedersachsen haben wir zu Beginn der Pandemie ganz klar auf Information statt Bestrafung gesetzt. Die Aufklärung ist nach wie vor wichtig, da leisten die Ordnungs- und Polizeikräfte gute Arbeit. Mittlerweile sollte allen die Gefahr des Virus und auch die Pflicht, wann und wo ich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss, bekannt sein. Deshalb ist es jetzt auch an der Zeit, Konsequenzen folgen zu lassen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden“, so die Ministerin weiter.
Die Empfehlung des Landes bei Verstößen gegen das Tragen einer Maske liegt bislang bei 20 Euro. Der neue Bußgeld-Katalog werde derzeit zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Eine verbindliche Aussage zur Höhe und weiteren inhaltlichen Regelungen könne man erst treffen, wenn der Beteiligungsprozess abgeschlossen ist, und die Veröffentlichung erfolgt sei. Die Kommunen hätten allerdings bereits jetzt die Möglichkeit, härtere Strafen anzusetzen, denn der Katalog des Landes hat empfehlenden Charakter.
Wenig Bedarf in Bus und Bahn
"Wer keine Maske trägt, wird nicht mitgenommen", erklärte bereits der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB), Ralf Sygusch, dazu. Doch für die Verkehrsbetriebe stelle die Zahl der Maskenverweigerer ein verschwindend geringes Problem dar. Die Deutsche Bahn AG führe zwar keine Statistik über Verstöße gegen die Maskenpflicht, jedoch erklärte eine Sprecherin gegenüber unserer Online-Zeitung, dass nur eine "sehr kleine Minderheit" sich nicht an die entsprechenden Vorgaben halte.
Verweise sind die Ausnahme
Ähnliche Rückmeldung erhielt unsere Redaktion von der BSVG in Braunschweig. "In den Fahrzeugen der BSVG halten sich die Fahrgäste grundlegend gut an die Maskenpflicht und es kommt nur selten zu Situationen, in denen eine massivere Ansprache oder gar ein Verweis aus den Fahrzeugen nötig wird", so BSVG-Sprecherin Julia Retzlaff. "An dieser Stelle sagen wir ganz herzlichen Dank an unsere Fahrgäste und an unser Fahr- und Kontrollpersonal, für die gegenseitige Rücksichtnahme in diesen besonderen Zeiten." Auch bei der KVG gebe es keine besonderen Probleme in Bezug auf die Maskenpflicht, auch nicht bei der Durchsetzung dieser. "Es gibt aber vereinzelt Beschwerden von Fahrgästen über die Nichteinhaltung der Maskenpflicht, meist auf den stärker frequentierten Buslinien", erklärt KVG Sprecher Michael Thiesies. Er schätzt, dass die Maskenpflicht in den Fahrzeugen der KVG zu 95 Prozent eingehalten werde.
Anwendungsprobleme im Schienenverkehr
Auf die Frage, wer denn auf die Einhaltung der Maskenpflicht in den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn achte, antwortet die Sprecherin "Unsere Zugbegleiter weisen Reisende auf die Einhaltung der Maskenpflicht hin." Bei dieser Aussage steckt der Teufel jedoch im Detail. "Die Deutsche Bahn betrachtet das Bedecken von Mund und Nase in Zügen als zwingende Beförderungsvoraussetzung und begegnet Verstößen hausrechtlich im Rahmen der Beförderungsbedingungen gegebenenfalls mit Beförderungsausschlüssen", so eine Sprecherin der Bundespolizei in Hannover, die für Bahnhöfe und den Zugverkehr zuständig ist. Sie führt weiter aus: "Sollte der DB AG die Durchsetzung der Beförderungsausschlüsse nicht möglich sein, kann die Bundespolizei hinzugezogen werden. Die Bundespolizei wird bei Hinzuziehung durch die DB AG zur Durchsetzung des Hausrechts tätig. Dies kann beispielsweise einen Platzverweis nach sich ziehen."
Bußgeldkatalog gilt auch im Fernverkehr
Für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und die Durchsetzung der Covid-19-Eindämmungsverordnungen der Länder seien jedoch die jeweiligen Landesbehörden - Also die städtischen Ordnungsdienste und die Landespolizei - zuständig. Die Bundespolizei betont zwar, dass sie die Durchsetzung des Hausrechtes nicht nur im Fernverkehr, sondern auch im Nahverkehr und in Bahnen aller anderen Verkehrsunternehmen unterstützen, nach Recherchen der deutschen Presseagentur (dpa) birgt die Durchsetzung des Bußgeldkataloges im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei jedoch eine Hürde. Wie das Bundesinnenministerium der dpa mitteilte, würden zwar auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen zur Maskenpflicht gelten, jedoch muss die nicht zuständige Bundespolizei die Landesbehörden zunächst über den Vorgang informieren.
Bußgelder in Bussen und Straßenbahnen
Einfacher sieht die Angelegenheit in Bussen und Straßenbahnen aus, da sich diese im Hoheitsbereich der Niedersächsischen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus bewegen. Julia Retzlaff (BSVG) berichtet vom Vorgehen im Braunschweiger Nahverkehr: "Die BSVG hat in ihren Fahrzeugen Hausrecht und sieht sich in der Verantwortung, die Maskenpflicht so weit wie möglich zu kontrollieren. Zudem führen wir Stichprobenkontrollen durch unser Prüfpersonal durch. Da es sich bei der Maskenpflicht um eine Verordnung des Landes Niedersachsens handelt, halten wir die Unterstützung von Polizei und Ordnungsbehörden bei den Kontrollen für sinnvoll."
Die KVG handhabt die Durchsetzung der Maskenpflicht in ihren Fahrzeugen ähnlich. Sprecher Michael Thiesies merkt jedoch an: "Unser Fahrpersonal hat die Anweisung, auf die Einhaltung der Maskenpflicht beim Einstieg hinzuweisen. Bei Nichtbeachtung würde ein Ausschluss von der Beförderung erfolgen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Fahrgäste nach dem Einstieg ihre Masken abnehmen, da das Fahrpersonal nicht immer den ganzen Fahrgastraum vollständig überblicken kann. Hier hat die Beachtung des Straßenverkehrs aus Sicherheitsgründen Vorrang."
Polizei führt keine Statistik
Anders als im Fernverkehr haben die regionalen Verkehrsbetriebe die Möglichkeit, Amtshilfe der Landespolizei direkt in Anspruch zu nehmen, die wiederum Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgelder auf Basis des Kataloges der Niedersächsischen Landesregierung, beziehungsweise in der Fassung der Kommunen durchsetzen kann. Jedoch führen weder Bundespolizei noch Landespolizei Statistik darüber, wie groß das Problem der Maskenverweigerer tatsächlich ist.
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