TenneT kündigt Kartierungsarbeiten an - Auch auf privaten Grundstücken

Das Gebiet soll aus Gründen des Naturschutzes vorher genau untersucht werden. Teilweise müssten dafür auch temporäre Installationen auf den Grundstücken vorgenommen werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT aktuell das Netzausbauvorhaben der 380-kV-Leitung Helmstedt Ost – Salzgitter. Das Projekt soll bis zum Jahr 2032 genehmigt und gebaut sein und wird als Freileitung realisiert. Um die Auswirkungen auf Natur und Umwelt im Vorfeld bestimmen zu können, werden Kartierungen durchgeführt. Diese seien im geplanten Leitungsbereich Helmstedt/Salzgitter aber auch auf dem Gebiet der Stadt Wolfenbüttel erforderlich. Dies teilte das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit.



Dabei sollen Lebensräume und Tierarten innerhalb des festgelegten Untersuchungsraums der Leitung erfasst werden, sodass die Flächen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Die Kartierung soll voraussichtlich Ende Oktober 2023 abgeschlossen sein.

Individuelle Kartierung


Zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens finden Grobkartierungen von Waldflächen sowie Bestandserfassungen von Fledermäusen, holzbewohnenden Käfern, Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögeln statt. Zu beachten sei, dass die einzelnen Flurstücke nicht alle von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Stattdessen fänden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt.

Dementsprechend würden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Die einzelnen Kartierungen dauerten zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Es könne auch vorkommen, dass diese teilweise wiederholt werden müssen. Bei einigen Kartierungen sei zudem der temporäre Aufbau von Installationen (zum Beispiel kleine Horchboxen für Fledermäuse zur bioakustischen Langzeiterfassung, temporäre Fangnetze) erforderlich.

Auch auf privaten Grundstücken


Für die Kartierungen müssten nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei würden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, würde diese durch TenneT beseitigt beziehungsweise in voller Höhe entschädigt werden. Die vor Ort tätige Firma könne sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibe sich aus dem Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, § 44 Abs. 1 Satz 1). Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises durchgeführt.


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