"Tierleid und Waldbrandgefahr" - Kritik an Verschiebung von Osterfeuern

Der NABU fordert den ersatzlosen Ausfall der Osterfeuer. Brauchtumspflege müsse anlassbezogen bleiben und könne nicht verschoben werden.

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Laut NABU werden die Risiken für die Natur größer, je später ein Brauchtumsfeuer abgebrannt wird. Archivbild
Laut NABU werden die Risiken für die Natur größer, je später ein Brauchtumsfeuer abgebrannt wird. Archivbild | Foto: Antonia Henker

Hannover. Vor einer Woche verkündete die Niedersächsische Landesregierung, dass mittels eines Erlasses die Möglichkeit geschaffen wurde, Osterfeuer zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, da diese derzeit aufgrund der geltenden Allgemeinverfügungen abgesagt werden mussten (regionalHeute.de berichtete). Dies kritisiert nun der NABU Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Für die Natur sei der Ausfall der Osterfeuer die einzig konsequente Entscheidung.


Für die Tiere bestehe die Gefahr vor allem in den Folgewochen und -monaten. Zwischen 1. April und 15. Juli gelte die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, Vögel, Igel und andere Tiere seien dann aktiv im Brutgeschäft oder mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Diese besondere Zeit müsse berücksichtigt werden. Zudem würden erst jetzt zahlreiche Insekten aktiv, die ebenfalls Unterschlupf in Reisighaufen suchten und im fortgeschrittenen Frühjahr dem Osterfeuer zum Opfer fallen würden, so der NABU.

"Wald- und Grasland-Brandgefahr erhöht sich"


Der spätere Zeitpunkt erhöhe zudem die Wahrscheinlichkeit einer erhöhten Wald- und Grasland-Brandgefahr und könnte zu erneuten Absagen führen. Bis dahin hätte sich nur noch mehr Grünschnitt angesammelt, welcher dann fachgerecht entsorgt werden müsste. Schon jetzt würde frischer Grünschnitt nur zu einer stärkeren Rauchentwicklung und größeren Luftbelastung führen. Dabei würden nicht nur für den Menschen schädliche Gase freigesetzt sondern vor allem auch enorme Mengen an Kohlenstoffdioxid – gerade mit Blick auf den Klimawandel sollte der zusätzliche Ausstoß des Treibhausgases CO2 möglichst vermieden werden, betont der Naturschutzbund.

Der NABU kritisiert außerdem, Brauchtumspflege sollte anlassbezogen bleiben und nicht verschoben werden. Dies sieht das Niedersächsische Innenministerium anders. Eine solche Verschiebung ändere nicht den Charakter des Brauchtums. Der Sinn und Zweck eines Brauchtumsfeuers müsse angesichts der derzeitigen Situation nicht von einem bestimmten Tag abhängig sein, sondern könne auch an einem anderen Termin ausreichend gewürdigt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um eine einmalige Verschiebung handelt, heißt es in dem erlass vom 1. April.

Die Verkehrssicherungspflichten umfassen auch die Beachtung der Brut- und Setzzeit


Des Weiteren sieht der Erlass auch zahlreiche Verkehrssicherungspflichten vor und warnt ausdrücklich vor Gefahren für Tiere in der Brut- und Setzzeit. "Können die Verkehrssicherungspflichten nicht eingehalten werden, ist von einer Verschiebung abzusehen und für ein Abtragen der Brennmaterialien zu sorgen", heißt es in dem Erlass.

Für die Osterfeuer-Standorte, an denen bereits Haufwerke von Brennmaterial aufgeschichtet worden sind, gilt außerdem dass Anlieferungen weiterer Brennmaterialien nur zu einem von der Gemeinde festgelegten Termin in unmittelbarer zeitlicher Nähe des Abbrennens des Brauchtumsfeuers gestattet sind. Hierdurch soll ein unkontrolliertes Anwachsen verhindert werden.

Pro Gemeinde ist nur ein neuer Termin und ein Ausweichtermin oder ein Wochenende für das Abrennen des Brauchtumsfeuers möglich. Dieser sei von der zuständigen Ordnungsbehörde mit dem Landkreis abzustimmen.


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