Vienenburger Torso-Mordfall: Bundesgerichtshof verwirft Revision

In der Verhandlung war dem Sohn eines Schlachtermeisters nachgewiesen worden, dass er im Februar 2007 aktiv an der Ermordung eines Bordellbesitzers mitgewirkt hatte.


Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Thorsten Raedlein

Vienenburg. Im so genannten „Torso-Mordfall“ von Vienenburg hat der Bundesgerichtshof die Revision eines 28-jährigen Mittäters verworfen.


Nach Angaben eines Justizsprechers bestätigte die Kammer damit die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, die den Mann Anfang dieses Jahres zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

In der Verhandlung war dem Sohn eines Schlachtermeisters nachgewiesen worden, dass er im Februar 2007 aktiv an der Ermordung eines Bordellbesitzers mitgewirkt hatte. Der Mordfall hatte wegen der besonders grausamen Tatausführung bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Teile der bis zur Unkenntlichkeit verstümmelten Leiche waren seinerzeit in der Okertalsperre aufgetaucht.

Der Vater des 28-jährigen war schon vor gut drei Jahren als Haupttäter überführt und rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Justiz Vienenburg