Region. Wird ein Verdächtiger nach einer Straftat gefasst, kann die zuständige Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft anordnen. In unserer Region befindet sich die Untersuchungs-Haftanstalt in Braunschweig. Doch was genau passiert in der U-Haft? regionalHeute. de hat bei der JVA Braunschweig nachgefragt.
Ein halbes Jahr saß ein Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel in Untersuchungshaft. Er stand unter dem Verdacht, eine 40-jährige Prostituierte bei Peine getötet zu haben (regionalHeute.de berichtete). Kurz nach Prozessbeginn dann die Wende: Der Mann scheint unschuldig in Haft gesessen zu haben. Neue Hinweise lenkten den Verdacht auf einen anderen Mann. Nun steht ein 29-jähriger Salzgitteraner im Fokus der Ermittler und der Staatsanwaltschaft. Er könnte auch in Verbindung mit einem weiteren Prostituierten-Mord bei Vorsfelde stehen (regionalHeute.de berichtete).
Nun wird der Prozess neu aufgerollt. Der frühere Angeklagte wurde aus der Haft entlassen. Ist aus dem vermeintlichen Täter nun ein Opfer der Justiz geworden? Sein Verteidiger gibt an, der Mann habe durch die Inhaftierung psychische Schäden davon getragen: Der Knast-Alltag hätte ihm sehr zugesetzt und traumatisiert. Doch was genau ist eine Untersuchungshaft und worin unterscheidet sie sich vom "normalen" Strafvollzug? Carsten Küther, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit in der JVA Braunschweig, erklärt auf Nachfrage von regionalHeute.de den Unterschied:
Wie unterscheidet sich die Untersuchungshaft vom normalen Strafvollzug?
„Die Untersuchungshaft unterscheidet sich in erster Linie von der Strafhaft durch die ‚Unschuldsvermutung‘, die bis zur Urteilsverkündung durch das zuständige Gericht gegeben ist. Des Weiteren sind die gesetzlichen Vorgaben dem NJVollzG (Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz) zu entnehmen, welches die besonderen Dinge zur Ausgestaltung des Vollzuges regelt. Hier sind beispielsweise die Unterbringung, die Besonderheiten zum Einkauf, der Umgang mit Geld und die in U-Haft nicht bestehende Arbeitspflicht verankert."
Gelten in der U-Haft andere Rechte und Pflichten? Welche sind das?
„Grundsätzlich besteht in der Untersuchungshaft nicht wie in Strafhaft der verankerte Resozialisierungsauftrag, da der Untersuchungsgefangene nur der Freiheit entzogen und zur Durchführung des geordneten Strafverfahrens in der Untersuchungshaft untergebracht ist. Hierzu sind die drei Haftgründe mit richterlicher Entscheidung zur Unterbringung zwingend notwendig: Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr und Verdunkelungsgefahr. Die eingeschränkten Rechte zum Postverkehr (richterliche Kontrolle) beziehungsweise die Notwendigkeit einer genehmigte Telefon- und Besuchserlaubnis durch das zuständige Gericht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft ist in U-Haft zwingend erforderlich, wobei dies in Strafhaft im Wesentlichen organisatorisch und im Rahmen der Sicherheit und Ordnung der JVA obliegt." Für den Inhaftierten gelten während der U-Haft also verschärfte Haftbedingungen.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die U-Haft?
"In der Regel ist die U-Haft auf sechs Monate begrenzt, wobei anschließend die nächst höhere Gerichtsinstanz die Fortdauer der Haft anordnet und dies bei besonders schweren und aufwendigen Verfahren notwendig und auch möglich ist. Ansonsten wird die U-Haft in drei bis sechs Monaten zur Hauptverhandlung führen und die entsprechende Gerichtsentscheidung führt demnach zur Fortdauer durch Einlegung durch Rechtsmittel, der Fortdauer durch Verurteilung nach Rechtskraft oder auch zur Entlassung des Inhaftierten." Die Zeit der U-Haft kann im Falle einer späteren Verurteilung angerechnet werden.
Haftentschädigung
Stellt sich vor oder während des Prozesses, wie im Fall des Wolfenbütteler, heraus, dass der Angeklagte unschuldig ist, kann dieser für die Zeit der Untersuchungshaft entschädigt werden. Der Satz beträgt hier 25 Euro je angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Ob eine Haftentschädigung gewährt wird, entscheiden die Gerichte. Bei dem 45-Jährigen, der unter dem Verdacht stand, die Prostituierte bei Peine getötet zu haben, muss dies nun noch geklärt werden, wie Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Nachfrage erklärte. Der Mann könnte nun das Land Niedersachsen auf Schadensersatz verklagen, weil er zu Unrecht in Haft gesessen hätte. Seine Verteidigung hatte der Polizei während des Prozesses Versäumnisse vorgeworfen. Da die Einwände des Verteidigers jedoch durch mehrere Instanzen gingen und diese keine Verfahrensfehler sahen, könnte es auch durchaus sein, dass der Klage nicht stattgegeben werde.
Die JVA Braunschweig
Die Justizvollzugsanstalt Braunschweig befindet sich in der Rennelbergstraße und ist eine Abteilung der JVA Wolfenbüttel. In der Abteilung in Braunschweig wird der Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen durchgeführt.Die Gebäude der heutigen Abteilung Braunschweig wurden in den Jahren 1884/85 als Kreisgefängnis erbaut. Neben den drei Hauptgebäuden, in denen die Gefangenen untergebracht sind, gibt es noch ein Küchengebäude, zwei Unternehmerbetriebe, eine Kirche und ein Verwaltungsgebäude. Im Rahmen der begonnenen Neuordnung der Vollzugslandschaft in Niedersachsen wurde am 1. Januar 2011 die bis dahin selbständige JVA Braunschweig mit ihrer Abteilung Helmstedt zur Abteilung der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel.
Bekannte Inhaftierte
Der SPD-Politiker und Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Ernst Böhme, saß vier Wochen in der JVA Braunschweig. Er wurde 1933 von den Nationalsozialisten in „Schutzhaft“ genommen
Der Pastor Klaus Geyer saß wegen Totschlags an seiner Ehefrau von Juli 1997 bis April 1998 in der JVA Braunschweig.
Der fünffache Mörder Ferenc Sos tötete 1977 die Familie Kreamer und war 1977 in Braunschweig inhaftiert.
Klaus Volkert, Gewerkschafter und ehemaliger VW-Betriebsratsvorsitzender saß vom 21. November bis 12. Dezember 2006 in U-Haft in der JVA Braunschweig.
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