Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bund und Länder haben am Donnerstagabend beschlossen, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zukünftig Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erhalten können - also das sogenannte "Hartz IV". Das teilte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstagabend nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit.
Da wurde demnach außerdem beschlossen, dass der Bund den Kommunen zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine liegt in Deutschland bei über 300.000. Die Dunkelziffer ist aber unbekannt, da keine Registrierungspflicht besteht.
Weil zufrieden mit Kompromiss
Für Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil ist der gefundene Kompromiss gut vertretbar. „Bund und Länder sind sich sehr einig, dass sie gemeinsam mit den Kommunen den Menschen, die vor diesem furchtbaren Angriffs-Krieg Russlands aus der Ukraine fliehen müssen, eine sichere Zuflucht und gute Perspektiven bieten wollen. Das ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung auch in finanzieller Hinsicht - deshalb wurde intensiv nach fairen Lösungen gesucht", so Weil in einem Pressestatement. Mit der Einigung in den Finanzierungsfragen sei die Grundlage dafür geschaffen worden, dass Länder und Kommunen die große Aufgabe der Unterbringung und der Integration der aus der Ukraine Geflüchteten erfüllen könnten.
Weil: „Es ist für die Geflüchteten und für die Kommunen ein Vorteil, dass die Leistungserbringung zukünftig nicht mehr über die Sozialämter erfolgt, sondern dass die gesamte Versorgung über die Jobcenter organisiert wird. Dazu gehören dann auch Deutschkurse und eine Integration in den Arbeitsmarkt; auch die wichtige gesundheitliche Versorgung wird vom Bund gewährleistet. Das alles entlastet Land und Kommunen und erleichtert vor allem den geflüchteten Menschen das Ankommen und Leben in Deutschland.“ Auch der größte Teil der Kosten der Unterbringung werde vom Bund übernommen. „Dies ist“, so Weil, „eine bessere Lösung als die bisherige Regelung. Es werden vom Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Außerdem beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Integration in Kitas und Schulen.“
Frage der Registrierung
Großes Einvernehmen zwischen den Ländern und mit dem Bund bestand dahingehend, dass die in Deutschland aus der Ukraine Ankommenden rasch und unkompliziert registriert und dann auch gerecht über alle Länder und auf alle Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden müssen. Dazu Ministerpräsident Stephan Weil: „Ich habe Verständnis für den Wunsch vieler aus der Ukraine bei uns Ankommenden, in den großen Städten zu bleiben. Eine angemessene Unterbringung, Versorgung und Integration der Frauen, der Kinder und Jugendlichen und der alten Menschen aber wird nur gelingen, wenn diese auch bereit sind in kleinere Städte und Kommunen zu gehen.“
Sehr überzeugt zeigt sich Stephan Weil von der im Hinblick auf die Arbeitsmöglichkeiten der Geflüchteten aus der Ukraine getroffene Einigung: „Es ist für alle Beteiligten gut und sinnvoll, dass die zu uns kommenden Menschen im arbeitsfähigen Alter sehr schnell eine bezahlte Beschäftigung aufnehmen können. Bei der Vermittlung in nicht-reglementierte Berufe soll allein auf eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten zu ihren beruflichen Qualifikationen abgestellt werden. Das halte ich für richtig, es ist pragmatisch und zielführend. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer wollen sehr schnell arbeiten und sie wollen das, was sie gelernt haben, auch einsetzen. Eine rasche und unkomplizierte Vermittlung wird den Unternehmen und Einrichtungen helfen, die dringend Fachkräfte suchen und auch den Geflüchteten. Was die reglementierten Berufe anbelangt bin ich zuversichtlich, dass wir uns zeitnah auf eine schnelle und einheitliche Anerkennung einigen werden.“
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