Umdenken in der Bunker-Frage? Rückbau wird überprüft

Derzeit findet eine Bestandsaufnahme statt. Das Land hat aber auch noch andere Vorschläge, wo die Menschen Schutz finden können.

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Der Ausstieg aus einem Luftschutzkeller. Symbolbild
Der Ausstieg aus einem Luftschutzkeller. Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Niedersachsen. Wie berichtet, stehen in Deutschland keine öffentlichen Schutzräume und Bunker mehr zur Verfügung. Bereits 2007 wurde die funktionale Erhaltung eingestellt, da sie bei aktuellen Bedrohungslagen nutzlos seien. Offenbar hat angesichts des Ukraine-Krieges jetzt ein Umdenken stattgefunden. So werde das aktuelle Rückbaukonzept für öffentliche Schutzräume überprüft. Das geht aus einer Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Klaus Wichmann (AfD) hervor.



Demnach sei das öffentliche Schutzbaukonzept nach dem Jahr 1990 nicht erneuert und ab dem Jahr 2007 auf der Grundlage einer gemeinsamen Entscheidung des Bundes und der Länder auch die funktionale Erhaltung der Schutzräume eingestellt worden. Die öffentlichen Schutzräume seien seither sukzessive entwidmet und rechtlich rückabgewickelt worden, heißt es seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine habe das Bundesinnenministerium entschieden, das Rückabwicklungskonzept für öffentliche Schutzräume zu überprüfen und eine vollständige Bestandsaufnahme als Grundlage künftiger Entscheidungen vorzunehmen. Die weitere Entwidmung öffentlicher Schutzräume wurde vorerst gestoppt.

Noch 58 Schutzräume vorhanden


In Niedersachsen habe es ursprünglich 281 öffentliche Schutzräume gegeben, von denen 114 Anlagen im alleinigen Eigentum von Bund, Ländern oder Kommunen standen. Bis heute wurden 223 Schutzräume entwidmet. Damit unterliegen derzeit noch 58 öffentliche Schutzräume formal der Zivilschutzbindung, da in diesen Fällen das Entwidmungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Es sei aber davon auszugehen, dass die verbleibenden Anlagen nicht einsatzbereit sind. Der überwiegende Teil dieser Anlagen stehe im Eigentum privater Dritter. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen der Eigentümer könnten keine zusätzlichen Informationen zu weiteren Einzelheiten, insbesondere der Lage, bekannt gegeben werden.

Derzeit sei der Bund dabei, gemeinsam mit den Ländern zeitnah eine vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Schutzräume von Bund und Ländern vorzunehmen. Im nächsten Schritt würden dann voraussichtlich Begehungen erforderlich werden, um konkrete Erkenntnisse zu einzelnen Anlagen zu erhalten. Erst aus diesen Schritten würde sich ein belastbarer Überblick über die Bestandssituation öffentlicher Schutzräume auch in Niedersachsen ergeben. Vorher wolle die Landesregierung keine Aussage treffen, ob sie die Schaffung von neuen Schutzräumen befürworte. Die Konsequenzen, die sich aus der Überprüfung des aktuellen Schutzraumkonzepts ergeben, würden Bund und Länder auf Basis der Bestandssituation gemeinsam ziehen.


Niedersachsen unterstütze in diesem Zusammenhang bereits die Entwicklung des "Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz" beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Dessen Ziel sei es, unter Beibehaltung der föderalen Strukturen, den Bevölkerungsschutz zu stärken und das ebenenübergreifende Risiko- und Krisenmanagement zu fördern. Das Kompetenzzentrum soll bei der operativen Krisenbewältigung beraten und unterstützen.

"Selbst Treppenhäuser können Schutz bieten"


Derweil verweist die Landesregierung darauf, dass jede Örtlichkeit als Behelfsschutzraum dienen könne, die sich möglichst vollständig unter der Erdoberfläche befinde und somit - ohne (erhebliche) zusätzliche bauliche Maßnahmen notwendig zu machen - Schutz biete. Deutschland verfüge im Allgemeinen flächendeckend über eine durchaus solide Bausubstanz, die behelfsmäßig unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz sogar vor dem Einsatz von Kriegswaffen bieten könne. Als Beispiele werden unter anderem U-Bahn-Stationen, Tiefgaragen und Kellerräume in Massivbauweise genannt. Notfalls könnten selbst Treppenhäuser oder innenliegende Räume, die zwar oberirdisch sind, aber keine Öffnungen nach außen haben, noch einen deutlichen Schutz vor Waffeneinwirkungen bieten.


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