Väter bleiben immer häufiger beim Nachwuchs

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Niedersachsenweit bleiben genießen immer mehr Männer die Elternzeit mit ihrem Nachwuchs. Symbolfoto: Frank Vollmer
Niedersachsenweit bleiben genießen immer mehr Männer die Elternzeit mit ihrem Nachwuchs. Symbolfoto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer

Region. Laut einer Auswertung der IKK classic, nehmen immer mehr Väter das Elterngeld in Anspruch. In der gesamten Region bleiben also immer mehr frisch gebackenen Väter zuhause beim Nachwuchs.


In ganz Niedersachsen haben 32 Prozent der Väter, die im Jahr 2014 Nachwuchs bekommen haben, das Elterngeld beantragt. Im Vorjahreszeitraum (Geburten 2013) waren es nur 29 Prozent. Damit setzt sich in Niedersachsen ein starker Trend fort, dass sich immer mehr Väter um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder kümmern.

Braunschweig an der Landesspitze


„Die männlichen Elterngeldbezieher in der Stadt Braunschweig sind mit 41,4 Prozent Vorreiter im Land und liegen deutlich über dem niedersächsischen Schnitt“, analysiert Thomas Wiechert von der IKK classic die Zahlen. In der Stadt Braunschweig blieben 41,4 Prozent der Väter zuhause und kümmerten sich um den Nachwuchs (Vorjahreswert: 37,6 Prozent).

In den Kreisen Gifhorn (39,2 Prozent/Vorjahr: 34,4 Prozent), Goslar (23,9 Prozent /Vorjahr: 21,5 Prozent), Helmstedt(30,1 Prozent/Vorjahr: 26,7 Prozent), Peine (31 Prozent/Vorjahr: 26 Prozent), Wolfenbüttel 34 Prozent/Vorjahr 31,1 Prozent) und in den Städten Salzgitter(21 Prozent/Vorjahr: 17,8 Prozent) und Wolfsburg (39 Prozent/Vorjahr: 31,9 Prozent) zeichnet sich der gleiche Trend ab. Auch hier gab es einen Zuwachs bei den männlichen Elterngeldbeziehern.

Elterngeld muss beantragt werden


„Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden“, weiß Thomas Wiechert. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Stelle eingegangen ist. Krankenversicherungsschutz während Elterngeldbezugs „In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Väter, die in der GKV pflichtversichert sind, sind während der Elternfrei beitragsfrei versichert. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, erläutert Wiechert. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte von ihrer Krankenkasse beraten lassen, das gilt insbesondere für freiwillige Mitglieder, da dort der Einzelfall zu prüfen ist. In der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen die Prämien während des Elterngeldbezugs in der Regel weitergezahlt werden.


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