Wolfenbüttel. Im Rahmen einer Streifenfahrt kontrollierten Polizeibeamte ind er Nacht zum heutigen Sonntag einen 38-jährigen Autofahrer. Dieser konnte keinen Führerschein vorzeigen und wies sich lediglich mit seiner Gesundheitskarte aus.
Die anschließende Überprüfung ergab, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass der Wagen nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war. Darüber hinaus bestand für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz und die Frist zur Hauptuntersuchung war abgelaufen.
Verfahren eingeleitet
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Mann nicht Halter des Fahrzeugs. Die Halterin, eine Bekannte des 38-Jährigen, hatte ihm eigenen Angaben zufolge die Verantwortung für die Verkehrstauglichkeit des Autos übertragen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war ihr jedoch nicht bekannt, dass der Mann das Fahrzeug selbst im öffentlichen Straßenverkehr führte. Gegen den 38-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauchs, sowie unbefugten Gebrauchs von Kraftwagen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

