Region. Die Rundfunkgebühren sorgen nach wie vor für hitzige Diskussionen. Während deren Nutznießer wie ARD und ZDF sie naturgemäß als Notwendigkeit ansehen, um verschiedene Fernseh- und Radioangebote weiterhin betreiben zu können, lehnen viele Bürger die Zwangsgebühren ab. Doch wenn in den kommenden Monaten Post vom sogenannten Beitragsservice im Briefkasten landet, sollte man diese auf keinen Fall ignorieren.
Am morgigen Sonntag (8. November) beginnt der vierte bundesweite Meldedatenabgleich: Der Beitragsservice gleicht dabei ausgewählte Meldedaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestandsdaten ab. Bürger, die keiner bereits zur Rundfunkgebühr angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, bekommen ab dem 14. Dezember Post. In dem Brief wird darum gebeten, mittels eines Formulares Auskunft zu erteilen.
Diese Daten werden erhoben
Von den Meldebehörden übermittelt werden laut Beitragsservice ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben, darunter Name, Vorname und Geburtsdatum sowie die aktuelle und frühere Anschrift einschließlich des jeweiligen Einzugsdatums. Sobald sie nicht mehr benötigt werden, sollen sie gelöscht werden. Angeschrieben werden alle Personen, die volljährig sind und nach dem Meldedatenabgleich nicht mit einem Beitragskonto verknüpft werden können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Beitragszahler nach einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und sich die dort verbleibende Person nicht zum Rundfunkbeitrag anmeldet. Sollte der Rundfunkbeitrag bereits bezahlt werden, genügt die Angabe der entsprechenden Beitragsnummer in der Antwort an den Beitragsservice.
Erhebliche Konsequenzen drohen
Wer auf das Schreiben jedoch nicht reagiert, wird automatisch zum Beitragsservice angemeldet. Die Person erhält somit ein Beitragskonto und wird zur Zahlung aufgefordert. Erfolgen auch daraufhin weder Rückmeldung noch Zahlung, werden die ausstehenden Rundfunkbeiträge per Bescheid festgesetzt. Bleibt auch dann eine Reaktion aus, folgen eine Mahnung und gegebenenfalls die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens. Auch Rückforderungen sind möglich – von Personen, die noch gar nicht angemeldet waren, kann der Beitragsservice rückwirkend bis zum 1. Januar 2024 Nachzahlungen verlangen. Bei derzeit 55,08 Euro pro Quartal kann so schnell eine hohe Summe zusammenkommen.

