Verdächtiger im Maddie-Fall: Staatsanwaltschaft will weiter ermitteln

Das Landgericht Braunschweig erklärt sich als unzuständig - die Staatsanwaltschaft ermittelt aber weiter gegen den verdächtigten Christian B.

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Bleibt der Madeleine McCann-Fall in Braunschweig?
Bleibt der Madeleine McCann-Fall in Braunschweig? | Foto: Metropolitan Police Service; regionalHeute.de

Braunschweig. Am gestrigen Donnerstag teilte das Landgericht Brauschweig mit, dass es nicht mehr für die Anklage gegen Christian B. zuständig sei. Der bereits verurteilte Sexualstraftäter sollte sich hier eigentlich wegen weiterer Gewaltdelikte verantworten, unter anderem steht der Mann im Verdacht, mit dem Verschwinden von Madeleine "Maddie" McCann in Verbindung zu stehen. Die Staatsanwaltschaft will die Entscheidung nun prüfen lassen und weiter ermitteln.



Das Problem beim Prozess ist der Gerichtsstand: Da der Mann vor seiner Verhaftung im Ausland wohnhaft war, gab es bislang unterschiedliche Interpretationen über den letzten deutschen Wohnsitz von Christian B. - dieser entscheidet nämlich darüber, welches Gericht zuständig ist, wenn kein aktueller inländischer Wohnsitz gegeben ist. In Braunschweig unterhielt er in der Vergangenheit einen Kiosk. So sah sich bislang das Landgericht Braunschweig zuständig. Dies sei aber - so die neue Auffassung - nicht mehr die letzte bekannte Adresse. Seine persönliche Habe hielt der Mann auf einem Grundstück in Sachsen-Anhalt vor. Hier soll er auch zuletzt gelebt haben.

Für eine Prüfung des Gerichtsstands hatte sich auch der Verteidiger von Christian B., der Kieler Verteidiger Friedrich Fülscher, ausgesprochen. Er forderte einen fairen Prozess für seinen Mandanten - eine Strategie stecke nicht dahinter.



Staatsanwaltschaft will Entscheidung prüfen lassen


"Zunächst ändert sich durch die Entscheidung erst einmal gar nichts: wir ermitteln weiter im Fall Maddie und der Beschuldigte bleibt in Haft", erklärt Christian Wolters, Erster Staatsanwalt, auf Anfrage von regionalHeute.de .

"Im Hinblick auf den Beschluss des Landgerichts Braunschweig zur Zuständigkeit in dem dort anhängigen Verfahren werden wir uns zunächst sorgfältig mit Gründen auseinandersetzen und die Entscheidung dann voraussichtlich durch das Oberlandesgericht Braunschweig überprüfen lassen."

Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts ginge man unverändert von einer Zuständigkeit aus, so dass auch die Ermittlungen im Fall Maddie wie geplant fortgeführt werden sollen. Anlass zu Spekulationen über eine etwaige Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Magdeburg für die Ermittlungen im Fall Maddie und eine damit gegebenenfalls verbundene Abgabe des Verfahrens bestehe aus Sicht der Braunschweig Staatsanwaltschaft derzeit nicht.

Maddie wird noch immer gesucht


Die damals 3-jährige Madeleine "Maddie" McCann verschwand am 3. Mai 2007 aus einem Hotelzimmer in Praia da Luz, Portugal. Noch immer wird nach dem Mädchen gesucht. Auch in Deutschland läuft deswegen noch eine Öffentlichkeitsfahndung von Bundeskriminalamt (BKA) und der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, ist eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt. Hinweise nimmt das BKA unter der Rufnummer 0 611/55-18444 oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegen.

Über Christian B.


Christian B. lebte zwischen 1995 und 2007 mehr oder weniger dauerhaft an der Algarve, unter anderem für einige Jahre in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz, heißt es in einem Fahndungsaufruf des BKA. Er sei in diesem Zeitraum im Raum Lagos mehreren Gelegenheitsjobs, unter anderem in der Gastronomie, nachgegangen. Darüber hinaus lägen Anhaltspunkte vor, wonach er seinen Lebensunterhalt auch durch die Begehung von Straftaten wie Einbruchdiebstählen in Hotelanlagen und Ferienwohnungen sowie Drogenhandel bestritten haben soll.

Weiterhin sei der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Den meisten seiner Kontaktpersonen dürfte dies nicht bekannt sein, so das BKA. Zu einer 7-jährigen Haftstrafe wurde der Mann wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen Ende 2019 verurteilt.


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