Versuchter Mord, Brandstiftung und Raub: Die Prozesse im März

Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig - Hildesheim und Braunschweig. Wir zeigen, welche Fälle im März dort verhandelt werden.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte oder schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden der Täter habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im März geführt werden.



Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?

Die Landgerichte


Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.

Wie kommt es zum Prozess?


In Deutschland wird ein Strafprozess nur eröffnet, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht – also wenn genügend Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Zunächst führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie arbeitet dabei mit der Polizei zusammen. Wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärtet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Wird die Anklage erhoben, prüft das zuständige Gericht – zum Beispiel das Landgericht – ob die Voraussetzungen für einen Prozess vorliegen. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur dann, wenn es die Anklage für ausreichend begründet hält. Erst mit dieser Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zu einem Gerichtsprozess. Dort werden die Beweise erneut geprüft, Zeugen und Gutachter angehört und schließlich ein Urteil gefällt.

Die Landgerichte der Region


Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeinde Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Die Straftaten, die im März verhandelt werden, reichen von Kapitalverbrechen wie Raub und gefährlicher Körperverletzung bis zu versuchtem Mord und Totschlag. Für alle Angeklagten gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung.

Prozesse am Landgericht Hildesheim


Versuchter Mord

Beginn: 2. März
Weitere Termine: 4., 12. und 18. März, 8., 9., 15., 22. und 29. April und 6. Mai
Tatort: Peine
Tatzeit: 15. Juni 2025

Zur Last gelegte Tat:
Den beiden Angeklagten (25 und 26 Jahre alt) wird zur Last gelegt, aufgrund eines gemeinsamen Tatplans mit einem Fahrzeug in den frühen Morgenstunden von Hannover nach Peine gefahren zu sein. Der 26-jährige Angeklagte soll aus dem Fahrzeug ausgestiegen sein und sich fußläufig mit einer von ihm besorgten Schusswaffe zu einer Bar im Bahnhofsviertel begeben haben.

Dort soll er, um sich an einem dort aufhältigen Zeugen für Konflikte im Zusammenhang mit zurückliegenden Drogengeschäften zu rächen, aus einer Entfernung von etwa 11 Metern einen gezielten Schuss auf Kopfhöhe in Richtung des Thekenbereichs der Bar abgegeben haben. Neben dem genannten Zeugen soll sich noch eine weitere, für den Barbetrieb verantwortliche Person in der Bar aufgehalten haben. Den Tod beider Personen sollen die beiden Angeklagten durch die konkrete Art der Schussabgabe billigend in Kauf genommen haben.

Das Projektil soll sein Ziel jedoch verfehlt haben, sodass niemand verletzt worden sein soll. Daraufhin soll sich der 26-jährige Angeklagte absprachegemäß zum wartenden Pkw begeben haben. Der 25-jährige Angeklagte soll den 26-jährigen Angeklagten sodann zu dessen Wohnanschrift gefahren haben.

Schwere räuberische Erpressung, Körperverletzung, Diebstahl im besonders schweren Fall
Beginn: Seit 27. Februar 2026
Weitere Termine: 17. und 27. März
Tatort: Peine
Tatzeit: Mai 2024 bis Mai 2025

Zur Last gelegte Tat:
Dem 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2025 zur Nachtzeit den Imbiss „City-Palast“ am Bahnhofsplatz in Peine betreten zu haben, wobei er ein Hackmesser mit einer Klingenlänge von 30 cm sichtbar mit sich geführt und von einem in dem Imbiss arbeitenden Zeugen Bargeld und zubereitete Künefe gefordert haben soll.

Nachdem der Zeuge die Herausgabe der geforderten Gegenstände verweigert haben soll, soll der Angeklagte den Imbiss wieder verlassen haben; der Zeuge soll den Angeklagten anschließend vor der Tür zur Rede gestellt haben, woraufhin der Angeklagte dem Zeugen mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben soll.

Dem Angeklagten werden vonseiten der Staatsanwaltschaft darüber hinaus diverse Taten des Diebstahls über den Zeitraum von ungefähr einem Jahr zur Last gelegt. Hierbei soll es sich bei den Geschädigten um diverse Lebensmittelmärkte in Peine handeln.

Erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung
Beginn: 4. März
Weitere Termine: 11., 23. und 25. Märze
Tatorte: Lehrte und Peine
Tatzeit: August 2025

Zur Last gelegte Tat:
Den vier Angeklagten (25, 29, 35 und 36 Jahre alt) wird vonseiten der Staatsanwaltschaft Hildesheim Folgendes vorgeworfen:

Die beiden 29- und 36-jährigen Angeklagten sollen den später geschädigten Zeugen in einen Hinterhalt gelockt haben, um von diesem einen Geldbetrag von 2.000 Euro (zurück) zu erlangen, welchen sich der Zeuge im Vorfeld vom 36-jährigen Angeklagten geliehen haben soll. Hierzu soll sich zunächst eine unbekannte Frau bei dem Zeugen über die Internetplattform TikTok gemeldet haben, um ein Treffen mit dem Zeugen zu vereinbaren, vorgeblich, um sich näher kennenzulernen.

Als der Zeuge bei dem vereinbarten Treffpunkt in Lehrte angekommen sein soll, sollen ihn dort die beiden 29- und 36-jährigen Angeklagten erwartet haben, ihn in einen schwarzen VW-Bus gedrängt haben und mit ihm in ein Waldstück nach Peine gefahren sein. Die beiden Angeklagten sollen den Zeugen dazu aufgefordert haben, den Geldbetrag zu zahlen, ansonsten würde jemand anders kommen, der deutlicher mit ihm reden werde.

Nachdem der Zeuge sich geweigert haben soll, das Geld zu zahlen, sollen die beiden Angeklagten mit dem Zeugen in dem VW-Bus nach Peine gefahren sein, wo die beiden anderen, 25- und 35-jährigen Angeklagten zugestiegen sein sollen. Die vier Angeklagten sollen mit dem Zeugen in dem VW-Bus zurück in das vorgenannte Waldstück gefahren sein. Dort soll einer der Angeklagten unter Billigung durch die anderen Angeklagten eine Pistole gezogen, diese vor den Augen des Zeugen durchgeladen und in den Mund des Zeugen gesteckt haben, unter der Ankündigung, den Zeugen zu erschießen, wenn er das Geld nicht zahle.

Als der Zeuge die Forderung verneint haben soll, soll ein Angeklagter diesem die Pistole an die Stirn geschlagen haben, sodass der Zeuge eine blutende Platzwunde erlitten haben soll. Einer der Angeklagten soll zudem unter Billigung durch die anderen Angeklagten dem Zeugen einen Zigarrenschneider vorgehalten haben, unter der Ankündigung, diesem jede Stunde einen Finger abzuschneiden, solle er das Geld nicht zahlen, sowie einen Lötkolben, um dem Zeugen zu suggerieren, dass er Verbrennungen erleiden werde.

Nach einiger Zeit sollen die vier Angeklagten den Zeugen zurück nach Lehrte gebracht und unter der Ankündigung, er solle das Geld zahlen, sonst würden sie seiner Familie etwas antun, aus der Situation entlassen haben. Der Zeuge soll neben der Platzwunde an der Stirn ein Schädel-Hirn-Trauma sowie diverse Prellungen und Hämatome erlitten und während der gesamten Situation um sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit gefürchtet haben.

Landgericht Braunschweig


Versuch der schweren Brandstiftung, unter anderem

Beginn: 4. März
Weitere Termine: 16. März
Tatort: Clausthal-Zellerfeld
Tatzeit: 23. September 2024

Zur Last gelegte Tat:
Der 69-jährige Angeklagte, der sich aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses seit 2021 in einem psychiatrischen Pflegeheim befindet, soll – im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit – seinem Wunsch auf Verlegung durch Brandlegung Nachdruck verliehen haben. Zu diesem Zwecke habe er das Bettlaken seines Bettes sowie das Kopfkissen und das Deckbett angezündet und sich vor dem Zimmer auf den Flur gesetzt, ohne Mitteilung über das Feuer zu machen.

Durch Zufall sei das Feuer entdeckt und gelöscht worden. Der Schaden belaufe sich auf zirka 500 Euro. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Schwerer Raub
Beginn: 5. März
Weitere Termine: 10., 11. und 18. März
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 14. September 2025

Zur Last gelegte Tat:
Der 25-jährige Angeklagte, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, soll sich – im Zustand verminderter Schuldfähigkeit – am Tattag aufgrund seines erheblichen Suchtdrucks maskiert mit schwarzer Bekleidung in eine Tankstelle begeben haben. Dort habe er ein Küchenmesser gezogen und einen Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld aufgefordert, was dieser jedoch verneint habe und dann geflohen sei.

Der Angeklagte sei ihm zunächst gefolgt und habe ihn zur Herausgabe von Geld aufgefordert, was der Mitarbeiter erneut verneint habe. Daraufhin habe der Angeklagte die Kasse selbst geöffnet und 675 Euro Bargeld entnommen.

Sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Körperverletzungg
Beginn: 6. März
Weitere Termine: 9. und 13. März
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 24. November 2022

Zur Last gelegte Tat:
Der 24-jährige Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt auf dem Gelände der Landesaufnahmebehörde untergebracht gewesen. Er habe dort, an einem ebenfalls dort wohnenden Kind, sexuelle Handlungen vorgenommen, wobei der Angeklagte Gewalt angewendet und das Kind hierdurch körperlich misshandelt habe.

Sexueller Missbrauch von Kindern, unter anderem
Beginn: 10. März
Weitere Termine: 17., 18. und 20. März
Tatort: Goslar
Tatzeitraum: 5. bis 9. September 2021

Zur Last gelegte Tat:
Die Anklage richtet sich gegen einen Mann und eine Frau, welche sich über ein Datingportal kennengelernt haben sollen. Der Angeklagte soll zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt Bundestagsabgeordneter gewesen sein.

Die 51-jährige Angeklagte habe in einem Fall sexuelle Handlungen an ihrem Kind vorgenommen und in drei Fällen kinderpornografische Inhalte hergestellt und an den 69-jährigen Angeklagten versendet.

Der 69-jährige Angeklagte habe außerdem sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen, als er die 51-jährige Angeklagte besucht habe.

Vergewaltigung, Körperverletzung
Beginn: 23. März
Weitere Termine: 8., 14., 20. und 28. April
Tatort: Vechelde
Tatzeit: 30. April 2023

Zur Last gelegte Tat:
Der 42-jährige Angeklagte soll seine Ehefrau vergewaltigt und ihr unter anderem mehrfach mit der geballten Faust gegen den Kopf geschlagen haben.

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