Vier Millionen Grundsteuererklärungen fehlen noch

Obwohl die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bundesweit am 31. Januar und in Bayern am 30. April dieses Jahres endete, fehlen noch immer rund vier Millionen Erklärungen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Obwohl die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bundesweit am 31. Januar und in Bayern am 30. April dieses Jahres endete, fehlen noch immer rund vier Millionen Erklärungen. Das berichtet der "Tagesspiegel", der dafür eine Umfrage in den Finanzministerien der 16 Bundesländer durchgeführt hat.


Die meisten Finanzverwaltungen schicken demnach den säumigen Steuerzahlern jetzt Erinnerungen verbunden mit einer meist vierwöchigen Frist. Auf Verspätungszuschläge - möglich wären 25 Euro pro Monat - und Zwangsgelder - möglich sind 25.000 Euro - verzichten die Finanzämter bislang. Brandenburg versendet Erinnerungsschreiben im Juni und setzt eine letzte Abgabefrist bis zum 30. Juni, obwohl manche Finanzämter dort noch lange nicht alle Einreichungen bearbeitet haben. "Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums dem Tagesspiegel.

In Baden-Württemberg werden säumige Steuerzahler ab Mitte Juni erinnert und bekommen eine neue, letzte Frist. Geben sie innerhalb dieser Frist ab, haben sie in der Regel nichts zu befürchten, betont man im Ministerium. Ähnlich handhabt das auch Niedersachsen: Dort haben aber bereits alle Betroffenen eine Erinnerung erhalten und die Aufforderung, innerhalb von vier Wochen die Grundsteuererklärung abzugeben. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Eigentümer im Mai angeschrieben worden, sie müssen bis zum 9. Juni liefern.

In Nordrhein-Westfalen werden bereits seit Februar Erinnerungen verschickt, die Bürger müssen die ausstehende Erklärung innerhalb von vier Wochen nachreichen. Wer trotz der Aufforderung nicht reagiert, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. "Wird die Grundsteuererklärung nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlage adäquat schätzen", heißt es im Düsseldorfer Finanzministerium. Gleiches droht in Thüringen.

Hinzu kommt: "Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung", sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums dem Tagesspiegel. Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, bei Problemen das Finanzamt zu kontaktieren und um Fristverlängerung zu bitten. In aller Regel werde das Finanzamt der Bitte um Fristverlängerung entsprechen, sagte Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund der Zeitung. "Den Kopf in den Sand zu stecken, ist keine Lösung", warnte die Steuerexpertin.




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