Region. Immer wieder kam es bundesweit zu Sichtungen rechtsextremer und antisemitischer Symbole auf Coronademos. So wurden Flaggen des Kaiserreichs mitgeführt, sogenannte "Judensterne" von ungeimpften Menschen getragen oder Politiker als Nazigrößen dargestellt. Wie nun aus einer kleinen Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Julia Willie Hamburg und Marie Kollenrott hervorgeht, führt die Staatsanwaltschaft keine Statistik über Antisemitismus auf Coronaprotesten. Eine detaillierte Beantwortung der kleinen Anfragen sei daher "nicht leistbar."
Immer wieder kam es in den vergangenen zwei Jahren zu Sichtungen antisemitischer und rechtsextremer Inhalte und Symbolik auf Protesten gegen die Coronamaßnahmen. Auch der Niedersächsische Verfassungsschutz warnt vor einer zunehmenden Unterwanderung der Demonstrationen von linken und rechten Extremisten, aber auch von Islamisten. Die Landtagsabgeordneten Julia Willie Hamburg und Marie Kollenrott stellten in diesem Zusammenhang die Frage an die Landesregierung, ob ein Fall aus Herzberg am Harz verfolgt worden sei. Dabei antwortete das Justizministerium, dass die Staatsanwaltschaften keine eigene Statistik über Antisemitismus bei Coronandemos führen. Die Landesregierung müsse sich in solchen Fällen auf die "Erinnerung der zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten verlassen". Nur wenn konkret Ort und Zeit des Falles genannt werden, könnte man das Verfahren genau recherchieren. Alles andere sei im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht leistbar.
Keine Statistik trotz steigender Fälle
Bereits im Februar hatte Marie Kollenrott (Grüne) eine kleine Anfrage gestellt, in der sie wissen wollte, wie viele Verfahren wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit den Coronademonstrationen eingeleitet worden seien. Damals antwortete das Haus von Justizministerim Barbara Havlizek (CDU), dass den niedersächsischen Generalbundesanwaltschaften keine Zahlen aus den einzelnen Staatsanwaltschaften vorlägen. Als die beiden Grünen Abgeordneten in ihrer neuen Anfrage konkreter wurden, räumte das Justizministerium ein, dass im Fachverfahren web.sta die Staatsanwaltschaften Fälle von Volksverhetzung keinen besonderen Ereignissen zuordneten. Das händisch zu erledigen, sei schlicht "nicht leistbar".
Man verlasse sich also auf die Erinnerung einzelner Dezernenten. Zugleich versuche man aber, die zuständigen Polizisten für das Thema zu sensibilisieren. Die Verfahren wegen Volksverhetzung im Sinne der Paragraphen 130 und 131 des Strafgesetzbuches sind demnach von 350 im Jahr 2020 auf 435 im Jahr 2021 gestiegen. Aus welchen Kontext dieser Anstieg um fast ein Viertel entstand, ist allerdings nicht geklärt. Die Staatsanwaltschaften führen grundsätzlich keine Statistik dazu. Nicht nur im Zusammenhang mit Coronademos ist also unbekannt, wie es zu Fällen von Volksverhetzung kommt.
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