Region. Aktuell läuft vor dem Braunschweiger Landgericht ein Prozess gegen mehrere Personen, die in der JVA Wolfenbüttel unter anderem mit Drogen gehandelt haben sollen. Einer der Verteidiger ist Dr. Mohamad El-Ghazi, zudem Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Trier. Dieser ging jetzt einen ungewöhnlichen Schritt und stellte ein Tondokument auf seine Instagram-Seite: den Mitschnitt eines abgehörten Telefonats seines Mandanten. regionalHeute.de fragte den Anwalt nach den Hintergründen der Aktion.
Das Tondokument wurde nicht nur auf die Seite geladen, die Hörer wurden auch aufgefordert zu posten, was sie verstehen. "Mit der Feldstudie möchte ich zum einen mir ein Bild darüber machen, was Menschen hören, die (zunächst) völlig unvoreingenommen sind – die mithin weder auf der einen oder anderen Seite stehen noch in irgendeiner Form wissen, worum es geht und was in der Aufnahme zu hören ist", erklärt Dr. Mohamad El-Ghazi gegenüber unserer Online-Zeitung. Die Strafverfolgungsbehörden seien sicher, dass der Angeklagte eindeutig eine belastende und strafbare Handlung getätigt habe. Bald 65.000 Menschen hätten inzwischen den Post gehört, fast 140 Personen hätten mitgeteilt, was sie hören. "99 Prozent der Teilnehmer hören die belastende Aussage nicht. Vielmehr bestätigt sich das Ergebnis, zu dem auch der forensische Mediensachverständige gekommen ist. Die meisten Teilnehmer hören den Satz '(Ich) War nicht wirklich hier'", so der Verteidiger.
Bestechungsangebot steht im Raum
Doch worum geht es eigentlich? Der Angeklagte habe in seiner Haftzelle über ein unerlaubt in die JVA geschmuggeltes Telefon mit seiner Ehefrau telefoniert. Das Telefonat sei ohne Kenntnis des Angeklagten in anderer Sache abgehört worden. Als die Wärter in der Zelle erschienen seien, habe der Angeklagte das Handy versteckt. Da er nicht aufgelegt habe, sei das Raumgespräch weiter aufgezeichnet worden. Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden soll nun zu hören sein, dass der Angeklagte ein Bestechungsangebot mache. Dabei sei der Mitschnitt von so schlechter Qualität, dass an dieser Deutung erhebliche Zweifel bestünden, erklärt El-Ghazi.
Ohne Einschaltung eines fachkundigen Mediensachverständigen hätten die Behörden auf Grundlage ihrer Behauptung die Haftzelle des Angeklagten, in der er auch seine Privatsphäre auslebt, über mehrere Monate abgehört. Sowohl das aufgezeichnete Raumgespräch als auch die Ergebnisse der Abhörprotokolle aus dem Lauschangriff auf die Haftzelle seien wiederum Basis für die aktuelle Anklage. Die Verteidigung sei der Ansicht, dass das mitgeschnittene Telefon niemals Grundlage für die Anordnung der Haftzellenüberwachung des Angeklagten hätte sein dürfen, und zwar weder in tatsächlicher, noch in rechtlicher Hinsicht. Die Aufzeichnungen seien daher unverwertbar und dürften im Prozess nicht zur Überführung des Angeklagten herangezogen werden.
Man hört das, was man will
"Ich möchte mit der Aktion am Ende des Tages das Gericht sensibilisieren für das Thema kognitive Verzerrungen", erläutert der Anwalt. "Selbstverständlich werden wir bei unseren Wahrnehmungen von unseren Prägungen und Erwartungen beeinflusst." Zu den klassisch anerkannten Wahrnehmungsmängeln zähle der sogenannte Bestätigungsfehler (confirmation bias). Die Kognitionspsychologie beschreibe damit die Neigung von Menschen, Informationen so auszuwählen, zu suchen und zu interpretieren, dass diese die eigenen Erwartungen bestätigen. Dabei würden Informationen ausgeblendet, die eigene Erwartungen widerlegen könnten, sodass man einer Selbsttäuschung oder einem Selbstbetrug erliegt. Und das alles geschehe eben auch unterbewusst, so der Professor.
Das Problem sei, dass die Verfahrensbeteiligten zunächst eine Transkription vom vermeintlichen Inhalt des Gesprächs gelesen hätten, bevor sie sich diesen selbst angehört haben. Es sei daher nicht wirklich möglich gewesen, sich einen unbefangenen Eindruck zu verschaffen. "Ich mache den Strafverfolgungsbehörden keinen Vorwurf, dass sie das hören, was sie hören. Aber: ich wünsche mir, dass man nicht die Augen verschließt vor anerkannten wissenschaftlichen Lehrsätzen der Wahrnehmungspsychologie", appelliert Dr. Mohamad El-Ghazi.
Keine wissenschaftlichen Erhebungsstandards
Die Chancen, dass die Ergebnisse der kleinen Feldstudie den Prozess beeinflussen werden, seien nicht groß. Schließlich entspreche das Instagram-Setting eindeutig nicht wissenschaftlichen Erhebungsstandards. "Natürlich haben wir gerade deshalb einen Antrag auf Vernehmung eines Sachverständigen erhoben. Ich bin sicher, dass dieser Sachverständige zur Aufklärung der Wahrheit beitragen kann und dies den Angeklagten entlasten wird", so der Verteidiger.
Rechtliche Bedenken, den Mitschnitt zu veröffentlichen, habe Dr. El-Ghazi nicht gehabt. "Da das Tonband bereits in voller Länge in öffentlicher Hauptverhandlung vorgespielt wurde, ist eine Weitergabe von Aktenstücken oder ähnlichem Material nicht mehr strafbewehrt", erklärt der Anwalt. Man verletzte auch keine Persönlichkeitsrechte von Dritten. Die Tonaufnahme sei von so schlechter Qualität, dass die Betroffenen nicht zu identifizieren seien. Ohnehin gingen die Behörden davon aus, dass nur der Angeklagte in der kurzen Sequenz zu hören sei. "Dieser ist mit der Aufzeichnung nicht nur einverstanden; er hat sogar ein überaus großes Interesse an der Wahrheitsfindung", so der Verteidiger. Den Post werde er kommende Woche auf der Instagram-Seite löschen.
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