Weber: EU wird auch nach 2040 Neuwagen mit Verbrennungsmotor zulassen

Neuwagen sollen auch nach 2035 noch CO2 ausstoßen dürfen.

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Auspuff (Archiv)
Auspuff (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Brüssel. Neuwagen sollen auch nach 2035 noch CO2 ausstoßen dürfen. Wie die "Bild" (Freitagausgabe) berichtet, ist das offenbar das Ergebnis der Verhandlungen über die EU-Flottengrenzwerte, die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) geführt wurden.


"Bei Neuzulassungen ab 2035 soll nun statt 100 Prozent eine 90-prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes für die Flottenziele der Automobilhersteller verpflichtend werden", sagte EVP-Chef und CSU-Vize Manfred Weber der Zeitung.

"Auch ab 2040 wird es kein 100-Prozent-Ziel geben", ergänzte er. "Alle derzeit in Deutschland gebauten Motoren können damit weiterproduziert und verkauft werden." Das sei ein "wichtiges Signal an die gesamte Autobranche" und sichere "zigtausende Industriearbeitsplätze".

Die Details der Einigung sollen am Dienstag nächster Woche verkündet werden. Zur Änderung trug laut "Bild" neben der klaren Positionierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch ein Brief bei, den die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zusammen mit dem polnischen Premierminister Donald Tusk verfasst haben soll.

Nach den sogenannten "Flottengrenzwerten" dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß sollte nach den bisherigen Plänen schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt werden. Der Verkauf neuer Verbrenner wäre somit ab 2035 indirekt verhindert worden.

Die Flottengrenzwerte waren Teil des "Fit-for-55"-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Zuvor war die EU auf dem Weg zu über vier Grad Erderhitzung. Die Aufweichung der Flottengrenzwerte und die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels für die Sektoren Gebäude und Verkehr sind eine Abkehr vom Plan der EU für die Erreichung der Klimaziele. Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen und dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen zu Schadensersatzzahlungen führen kann.

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