Wegen Derby: Polizei verordnet verschärfte Regeln im Zugverkehr

Aufgrund des feindseligen Verhältnisses der Anhängerschaften beider Fußballvereine sei bei einem Aufeinandertreffen bestimmter Personengruppen mit sofortigen körperlichen Auseinandersetzungen zu rechnen.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Am Sonntag ist Derby-Zeit. Dann treffen die Fußball-Zweitligisten Eintracht Braunschweig und Hannover 96 in der Landeshauptstadt aufeinander. Und auch wenn aufgrund des Boykott-Aufrufs der Eintracht Ultras gar nicht klar ist, wie viele Fans aus Braunschweig überhaupt anreisen, gibt es an diesem Tag Einschränkungen für Bahnreisende. Das teilt die Bundespolizeidirektion Hannover in einer Pressemeldung mit.



Demnach hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens oder Benutzens von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen erlassen. Diese gilt am 9. März in den Zeiträumen von 6 bis 13:30 Uhr sowie 15 bis 20:30 Uhr und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen der Deutschen Bahn auf den Streckenverbindungen Braunschweig-Hannover, Braunschweig-Hildesheim-Hannover und Braunschweig-Wolfsburg-Hannover in beiden Fahrtrichtungen.

ICE ausgenommen


Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich die Fahrtstrecken der eingesetzten zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den genannten Streckenführungen. Vom Verbot ausgenommen
sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen.


Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass aufgrund des feindseligen Verhältnisses der Anhängerschaften beider Fußballvereine bei einem Aufeinandertreffen bestimmter Personengruppen mit sofortigen körperlichen Auseinandersetzungen gerechnet werden könne. Bei diesen Auseinandersetzungen könnten auch unbeteiligte Reisende einbezogen und gegebenenfalls verletzt werden. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolge mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken.

Verbote werden überwacht


Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß Eisenbahnverkehrsordnung in Betracht.