Wegen Derby: Was Bahnfahrer am Sonntag beachten müssen

Die Bundespolizeidirektion Hannover hat eine Allgemeinverfügung erlassen.

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Symbolbild | Foto: Werner Heise

Region. Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für kommenden Sonntag, 6. Oktober, anlässlich der Spielbegegnung der beiden Zweitligavereine Eintracht Braunschweig und Hannover 96, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von Glasflaschen / Glasbehältnissen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung sowie Vermummungsgegenständen. Das teilt die Bundespolizei in einer Pressemeldung mit.



Bei einem Aufeinandertreffen der Fangruppen sei mit Ausschreitungen und strafbaren Handlungen zu rechnen. Die Bundespolizeidirektion Hannover verfolgt mit dem Mitnahmeverbot den Zweck, Gefahren durch potentiell gefährliche Gegenstände entgegenzuwirken. Die Allgemeinverfügung gilt am 6. Oktober in den Zeiträumen von 6 bis 13:30 Uhr sowie von 15 bis 20:30 Uhr und umfasst in dieser Zeit alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen der Deutschen Bahn AG auf den nachfolgend genannten Streckenverbindungen in beiden Fahrtrichtungen: Hannover Hbf - Braunschweig Hbf, Hannover Hbf - Hildesheim Hbf - Braunschweig Hbf und Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf.

Einige Züge ausgenommen


Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich dieser Verfügung in den oben genannten Zeiträumen die Fahrtstrecken der, anlässlich der Spielbegegnung Eintracht Braunschweig - Hannover 96 eingesetzten, zusätzlichen Züge während der An- und Abreise sowie alle Hauptbahnhöfe, Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte an den genannten Streckenführungen. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich IC- und ICE-Verbindungen.

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass aufgrund des feindschaftlichen Verhältnisses der Anhänger beider Fußballvereine bei einem Aufeinandertreffen bestimmter Personengruppen mit sofortigen körperlichen Auseinandersetzungen zu rechnen ist. In diese Auseinandersetzungen können auch unbeteiligte Reisende einbezogen und gegebenenfalls gesundheitlich beeinträchtigt werden.

Verbot wird überwacht


Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen zur An- und Abreise auf den angegebenen Strecken im angegebenen Zeitraum nutzen und für Personen, die sich in den genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkte aufhalten. Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerung kommen ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung sowie die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung in Betracht.

Einzelheiten zu den Mitnahmeverboten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die auf der Homepage der Bundespolizei eingesehen werden kann.


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