Weil nach Bund-Länder-Gespräch: "Impfpflicht nähert sich Entscheidungsfähigkeit"

Konkrete Beschlüsse wurden nicht gefasst, das Treffen gab jedoch einen weiteren Einblick, wie die nächste Corona-Verordnung aussehen könnte.

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Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil.
Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil. | Foto: Marvin König

Niedersachsen. Keine konkreten Beschlüsse gab es am heutigen Dienstag vom Gespräch der Regierungschefs aus Bund und Ländern zu vermelden, Ministerpräsident Weil gab jedoch Wasserstandsmeldungen zu unterschiedlichen Vorhaben zur Eindämmung der Corona-Lage. Dazu gehörte auch große Einigkeit unter den Regierenden zu einer allgemeinen Impfpflicht, die sich nun laut Weil "der Entscheidungsfähigkeit nähere". Weitere Themen waren 2G-Regelungen im Einzelhandel sowie der Umgang mit Großveranstaltungen wie Fußballspielen. Beim letzteren, so berichtet Weil, gehen die Meinungen am weitesten auseinander.


"Nach den Diskussionen habe ich den Eindruck, dass sich eine breite Mehrheit abzeichnet für eine allgemeine Impfpflicht. Das war zumindest in dieser Runde der Fall", so der Ministerpräsident. Gemeinsam bekräftigt haben alle Beteiligen, dass jetzt sehr zeitnah nicht nur möglichst viele noch anstehende Erst- und Zweitimpfungen vorgenommen werden müssen, sondern dass bis zum Jahresende 30 Millionen Menschen in Deutschland eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen.

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Verärgerung über Impfstoffknappheit


Niedersachsen hat bislang knapp eine Million Menschen mit einer Booster-Impfung versorgt. "Nach Aussagen der Ärzteschaft sind wir kapazitär in der Lage, dieses Ziel zu erreichen. Es muss aber genug Impfstoff vorhanden sein, das kann das Land nicht selbst besorgen", so Weil mit einem Seitenhieb auf das Bundesgesundheitsministerium. Auch Gesundheitsministerin Daniela Behrens zeigte sich am Dienstagnachmittag verärgert über die Situation bei der Impfstoffversorgung und sprach von "Scherereien mit dem Bund". Weil weiter: "Das bedauerliche ist, dass wir eine hohe Bereitschaft festgestellt haben an der Impfkampagne teilzunehmen, auch die Ärzte haben sich entsprechend vorbereitet und die sind jetzt nicht gerade guter Dinge, weil die Lieferungen, die sie bestellt haben, so nicht kommen werden. Das darf sich nicht wiederholen."


Impfungen in Zahnarztpraxen und Apotheken


Erfreut zeigte sich der Ministerpräsident hingegen über die Pläne, auch Apotheken und Zahnarztpraxen mit in die Impfkampagne einzubinden. Derzeit gebe es 150 Apotheken in Niedersachsen, die bereits an einem Modellprojekt für die Grippeschutzimpfungen teilnehmen. Diese könnten sofort an der Impfkampagne teilnehmen. In weiteren Apotheken könnte man zeitnah Personal schulen. „Das Impftempo kann noch einmal erneut deutlich erhöht werden, wenn nach einer entsprechenden Änderung des Sozialgesetzbuches Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker etc. mit in das Impfen einbezogen werden. Das ist eine große Chance. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass konstant genug Impfstoff geliefert wird", erklärt Weil dazu. Das SGB V muss vom Bund geändert werden, um eine rechtliche Grundlage für Schutzimpfungen in Apotheken und Zahnarztpraxis zu liefern.



Der Ministerpräsident weiter: „Wir haben uns auch über das in den nächsten Wochen auf Ebene des Bundes und der Länder erforderliche Regelwerk ausgetauscht. Es hat dabei eine sehr große gemeinsame Schnittmenge gegeben. Einig war man sich beispielsweise hinsichtlich der dringenden Notwendigkeit von strengen Kontaktbeschränkungen, insbesondere für ungeimpfte Personen, aber auch hinsichtlich von 2G im Einzelhandel." Geplant sei bei den Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte eine 2+2 Regel - sobald ein Ungeimpfter in einer Gruppe ist, darf sich dieser nur noch mit einer weiteren Person aus dem eigenen Haushalt und zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Keine Einigkeit über Fußball und Großveranstaltungen


Keine Einigkeit gab es hingegen beim Thema Großveranstaltungen und Fußball. Die Vorschläge bei den Kapazitätsgrenzen reichten laut Weil von 0 bis 30 Prozent. "Die, die Null sagen, verweisen darauf, dass es schlicht nicht in die Zeit passt und die, die 30 Prozent sagen verweisen darauf, dass das Risiko bei Einhaltung der Regeln sehr gering ist", verdeutlicht der Ministerpräsident die Inhalte der Diskussion. Auch der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius hatte sich zuvor für Kapazitätsgrenzen, wenn nicht sogar Geisterspiele ausgesprochen. So oder so - die angesetzten Spiele am Wochenende werden von den neuen Regelungen unberührt bleiben. Es sei denn, so Weil, die betroffenen Städte und Kreise erlassen hierzu eine Allgemeinverfügung.

Niedersachsen bleibt im "Team Vorsicht"


Abschließend sieht Ministerpräsident Stephan Weil das Land Niedersachsen auf einem guten Weg. Man bleibe im "Team Vorsicht": „Einige der heute zwischen Bund und Ländern erörterten Maßnahmen finden sich bereits in unserer Verordnung, alle anderen haben wir heute im Kabinett für die nächste Corona-Verordnung bereits konkret ins Auge gefasst. Niedersachsen geht insofern wieder einmal voraus und bleibt besonders vorsichtig. Dabei werden wir alles dafür tun, dass die von den Maßnahmen betroffenen Einrichtungen und Betriebe eine angemessene Entschädigung für die erlittenen oder noch zu befürchtenden Umsatzeinbußen erhalten.“

So geht es weiter


Das Land Niedersachsen hat einiges vor, um sich auf eine mögliche weitere Verschärfung der Infektionslage vorzubereiten. Am Donnerstag sollen deshalb die besprochenen Punkte aus der heutigen Runde - soweit möglich - zu konkreten Beschlüssen gefasst werden. Daraus wird dann der Entwurf für die nächste Corona-Verordnung abgeleitet. Am Dienstag kommender Woche soll der Landtag zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um die konkrete Gefahr einer epidemischen Ausbreitung des Coronavirus in Niedersachsen festzustellen. Das würde die Rechtsgrundlage für die angedachten Maßnahmen in Warnstufe 3 schaffen. Anschließend würde die neue Verordnung in die Verbandsbeteiligung und in die Abstimmung mit allen Ministerien gehen. Ende nächster Woche, so Weil abschließend, wäre man dann bereits mit einer entsprechenden Verordnung auf Warnstufe 3 eingerichtet.



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