Wende in Goslarer Missbrauchs-Urteil: Ex-Partnerin kommt frei

Es war wohl einer der aufsehenerregendsten Gerichtsprozesse der vergangenen Jahre. Eine junge Frau aus Goslar soll über Jahre hinweg von ihren Eltern und ihrer Lebensgefährtin gequält, misshandelt und vergewaltigt worden sein. Einen Freispruch gab es bereits, nun könnte ein weiteres Wiederaufnahmeverfahren anstehen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Goslar/Braunschweig. In einem juristischen Mammutfall zeichnet sich eine erneute Wende ab. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat entschieden, dass der Wiederaufnahmeantrag der wegen schwerer Straftaten verurteilten Ex-Lebensgefährtin einer jungen Frau zulässig ist und die Frau aus der Haft entlassen wird. Das Landgericht Göttingen muss nun prüfen, ob das Urteil von 2022 aufgehoben und der Fall neu verhandelt wird. Das geht aus einer Pressemitteilung des OLG am heutigen Donnerstag hervor.



Es war wohl einer der aufsehenerregendsten Gerichtsprozesse der vergangenen Jahre. Ein Justizirrtum, der ein Paar aus Goslar und eine weitere Frau für Jahre hinter Gitter brachte.

Junge Frau gequält


Im Rahmen der Prozesse 2022 und 2023 wurden schier unfassbare Vorwürfe öffentlich. Eine junge Frau aus Goslar soll über Jahre hinweg von ihren Eltern und ihrer Lebensgefährtin gequält, misshandelt und vergewaltigt worden sein. Die Eltern wurden zunächst zu langen Haftstrafen verurteilt, nach einem neuen Prozess aber freigesprochen. Nun könnte auch der Fall der Ex-Lebensgefährtin des angeblichen Opfers wieder aufgerollt werden.

Eltern und Ex-Freundin verurteilt


Die Frau war im Juli 2022 vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Damals hatte sie die Vorwürfe im Rahmen einer Absprache eingeräumt. Doch die Grundlage dieser Verurteilung ist inzwischen massiv erschüttert. Der Fall steht in direktem Zusammenhang mit dem Prozess gegen die Eltern des mutmaßlichen Opfers, die ebenfalls wegen Missbrauchsvorwürfen angeklagt waren. Diese waren nach schweren Vorwürfen der eigenen Tochter zunächst verurteilt worden und saßen rund zwei Jahre in Haft.

Freispruch für die Eltern


In einer neuen Hauptverhandlung sprachen sie die Richter im September 2024 jedoch frei. Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass die Taten nicht nachgewiesen und die belastenden Aussagen der Tochter nicht zuverlässig seien. In der Folge widerrief die verurteilte Ex-Lebensgefährtin ihr Geständnis und die Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte die Wiederaufnahme ihres Verfahrens.

Wiederaufnahme abgelehnt


Dies lehnte das Landgericht Göttingen mit Beschluss vom 19. September 2025 als unzulässig ab. Der Antrag sei nicht in der vorgeschriebenen Form abgegeben worden und die aufgeführten Tatsachen und Beweismittel seien nicht geeignet, das vorangegangene Urteil aus dem Jahre 2022 zu erschüttern.

Wiederaufnahmeantrag zugelassen


Die gegen die Entscheidung erhobene sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen, vertreten durch die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, hatte nun Erfolg: Der Strafsenat hat den ablehnenden Beschluss aufgehoben, mit der Folge, dass das Landgericht Göttingen nunmehr die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags zu prüfen hat. Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfülle der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Staatsanwaltschaft habe neue Tatsachen und Beweismittel vorgetragen, die zu einem Freispruch oder zumindest zu einer milderen Bestrafung führen könnten.

Neue Beweise wecken Zweifel an der Schuld


In dem 48-seitigen Beschluss führt der Senat aus, weshalb die seitens der Staatsanwaltschaft neu vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel in einer gebotenen Gesamtschau geeignet seien, einen Freispruch oder eine mildere Bestrafung zu begründen. Dazu zähle auch der Widerruf des Geständnisses durch die Verurteilte. Zudem hätten sich aus dem Verfahren gegen die Eltern der Lebensgefährtin der Verurteilten verschiedene neue Tatsachen und Beweismittel ergeben, wie etwa Videoaufnahmen, die den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft stützten. Diese begründeten auch berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers, der Ex-Lebensgefährtin der Verurteilten.

Der Weg zurück in den Gerichtssaal


Dem Oberlandesgericht war es aus rechtlichen Gründen verwehrt, abschließend auch über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags zu entscheiden, da dafür im vorliegenden Fall noch eine Beweisaufnahme erforderlich sei, bevor gegebenenfalls die Wiederaufnahme angeordnet wird. Das Landgericht Göttingen muss nun nach einer Beweisaufnahme entscheiden, ob der Fall erneut verhandelt wird.

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