Region. Die Sommerferien stehen vor der Tür und auch viele Menschen ohne Kinder zieht es derzeit in den wohlverdienten Sommerurlaub. Das Wohnmobil erfreut sich dabei seit Jahren steigender Beliebtheit als Reisemittel: Im Jahr 2024 wurde ein neuer Rekord von 42,9 Millionen Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen verzeichnet. Im Juli kommen auf Camperbesitzer jedoch einige Änderungen zu. regionalHeute liefert einen Überblick.
Für viele Menschen ist das Reisen im Wohnmobil Ausdruck ultimativer Freiheit – man kann unbekannte Landschaften entdecken, dort Halt machen, wo es einem am besten gefällt, und ist unabhängig von Hotels und Ferienwohnungen. Neben den bisher geltenden Gesetzen sind in diesem Jahr aber auch einige Regelungen und Änderungen in Kraft, die Camperreisende kennen sollten. So ist beispielsweise die CO2-Besteuerung für Benzin und Diesel seit dem 1. Januar gestiegen, was besonders Fahrer von Wohnmobilen treffen dürfte. Statt den bisherigen 55 Euro je Tonne CO2 kann der Preis nun bis zu 65 Euro pro Tonne betragen.
Das ändert sich beim Führerschein
Führerscheine, die zwischen den Jahren 2002 und 2004 ausgestellt worden sind, müssen bis Januar 2027 gegen das neue EU-Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Betroffen vom Umtausch sind alle Fahrer, deren Führerschein ab 1953 ausgestellt wurde. Bisherige Fahrerlaubnisklassen bleiben bestehen, jedoch werden die Bezeichnungen aktualisiert. Dies betrifft insbesondere Besitzer von größeren Wohnmobilen, die weiterhin die Klasse C1/C1E für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen. Zudem wird der digitale Führerschein eingeführt.
Umweltauflagen und Kfz-Steuer
Ab November 2026 tritt die neue Euro-7-Abgasnorm in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden nicht nur die Emissionen von Motoren, sondern auch der Abrieb von Reifen und Bremsen miteinbezogen. Dies soll eine Verbesserung für den Umweltschutz darstellen, könnte aber eine Verteuerung von Neufahrzeugen bedeuten. Änderungen gibt es auch bei der Kfz-Steuer: Diese kann seit diesem Jahr nur noch als Einmalzahlung beglichen werden. Weiterhin befreit bleiben Elektrofahrzeuge von der Steuer.
Neues Notrufsystem verpflichtend
Seit dem 1. Januar ist zudem in neuentwickelten Fahrzeugen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Transporter bis 3,5 Tonnen) das Notrufsystem NG eCall Pflicht. NG-eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet. Gegenüber der älteren eCall-Version liefert es deutlich mehr Daten. Außerdem nutzt es im Gegensatz zum Vorgänger das modernere 4G/LTE- und 5G-Netz.
Pflicht für zusätzliche Assistenzsysteme
Bei Neufahrzeugen werden ab Juli 2026 zusätzliche Assistenzsysteme Pflicht. Fahrten sollen damit sicherer werden, was insbesondere für Wohnmobilreisende, die oftmals lange Strecken zurücklegen, von Vorteil sein dürfte. Unter anderem zählen zu den Neuerungen Notbremssysteme, die speziell für die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern entwickelt wurden. Auch Systeme, die den Fahrer bei Müdigkeit oder Ablenkung warnen, werden ab dem Sommer verpflichtend.
Das ändert sich bei Fahrten im Ausland
Reisende sollten beachten, dass österreichische Städte wie Salzburg und Wien im Sommer oftmals Zufahrtsbeschränkungen haben – wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder. Kontrolliert werden soll mittels Kameraüberwachung. Ziel sind verkehrsberuhigte Innenstädte als aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhöhung der Lebensqualität. In Spanien wurde außerdem auf Autobahnen und Schnellstraßen das Warndreieck durch eine V16-Warnleuchte ersetzt – dies ist allerdings nur für jene Fahrer relevant, die ihr Fahrzeug vor Ort mieten, da die Regelung nur für Fahrzeuge mit spanischer Zulassung gilt.

