Wichtige Entscheidung zum Ausbau der Windenergie in der Region

In einem sogenannten Heilungsverfahren wurden vom Oberverwaltungsgericht angemahnte Fehler korrigiert. Das Amt für regionale Landesentwicklung muss noch sein OK geben.

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Symbolbild | Foto: Regionalverband / Markus Wendt

Region. In einer außerordentlichen Verbandsversammlung ist am Donnerstagabend ein wichtiger Baustein für eine verlässliche, kontinuierliche Windenergieplanung für die Region verabschiedet worden. Die abgestimmten Ergebnisse aus dem sogenannten Heilungsverfahren gehen nun zur Genehmigung an das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL). Darüber informiert der Regionalverband Großraum Braunschweig in einer Pressemitteilung.



„Mit der heutigen Beschlussfassung schaffen wir Rechtssicherheit für den weiterhin gesteuerten Ausbau der Windenergie in der Region“, betonte Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte im Dezember 2022 mit einem Urteil die Weiterentwicklung der Windenergienutzung (1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008) für unwirksam erklärt.
Mit der Heilung werden die beanstandeten Fehler korrigiert. Nach der Genehmigung durch das ArL sei der Ausbau der Windenergie in den bestehenden Vorranggebieten weiterhin gesichert.


"Ganze Kraft in die Neuplanung"


In der bereits angelaufenen Neuplanung des Regionalverbandes werden im Folgenden die angehobenen Bundes- und Landesziele (3,18 Prozent der Fläche in der Region für Windenergieanlagen) umgesetzt. „Wir sind im guten und regelmäßigen Austausch mit dem ArL und setzen auf eine zeitnahe Genehmigung ohne wesentliche Änderungen. Mit der Heilung bieten wir eine verlässliche Windenergieplanung auf die sich die Region und Investoren stützen kann. Damit bieten wir Kontinuität und können unsere ganze Kraft in die Neuplanung stecken“, so Tanke.

Ziel der Heilung sei es, die aus Sicht des OVG bestehenden beiden Fehler zu beheben und die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend wieder in Kraft zu setzen. Dies sei wichtig, um die Rechtssicherheit für Planungen von Windenergieanlagen in der Region zu gewährleisten und einen unkontrollierten Ausbau zu verhindern. Das OVG hatte einen formalen Fehler (falsche Form des Beschlusses) und einen materiellen Fehler (Abwägung von militärischen Belangen) beanstandet.

Berücksichtigung militärischer Belange


Die nach Ansicht des Gerichts nicht berücksichtigten militärischen Belange beziehen sich auf Hubschraubertiefflugstrecken und Kursführungsmindesthöhen. Hier wurde gemeinsam mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) eine Lösung gefunden. Fünf Flächen mit militärischen Belangen wurden daher noch einmal eingehend geprüft. Diese Prüfung habe ihren Niederschlag im Methodenband gefunden.


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