Baurecht für Tiny-Häuser? So entschied der Rat Salzgitter

Ein Antrag im Rat der Stadt sah die kleinen Häuser vor allem als wichtigen Beitrag für seniorengerechtes Wohnen. Am Mittwoch fiel die Entscheidung.

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Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Pixabay

Salzgitter. Tiny-House: Für manche stellt diese besonders kleine Form des Hausbaus vor allem eine neue Kurzurlaubsunterkunft dar. Andere betrachten diese Mini-Häuser als Lösung für gleich viele städtebauliche und weitere Probleme. Sie zu bauen, eventuell sogar im eigenen Garten, ist allerdings rechtlich gar nicht so einfach. Darauf hatte regionalHeute.de kürzlich in einem ausführlichen Artikel hingewiesen. Nun hatte auch der Rat der Stadt Salzgitter mit dem Thema zu tun.



Die Ratsgruppe DiBo, die sich erst vor kurzem aus den ehemaligen AfD-Politikern Thomas Disselhof und Jörg Bogun zusammengefunden hatte, brachte diesbezüglich einen Antrag ein. Darin wurde vorgeschlagen, eine "verlässliche Baugenehmigung" für Tiny-Häuser zu schaffen. Diese minimalistische Bauform solle bei aktuellen und künftigen Bebauungsplänen mitberücksichtigt werden – und zwar "mit konkret gefassten einheitlichen Bau- und Errichtungsvorschriften zur garantierten Baugenehmigung", heißt es im Beschlussvorschlag.

DiBo: Tiny-Haus leistet einen Beitrag für seniorengerechtes Wohnen


In ihrer Begründung führt die DiBo-Gruppe Argumente für Tiny-Häuser im Allgemeinen an. So würden vor allem ältere Menschen nach dem Auszug der Kinder ihre Immobilie als zu groß empfinden. Es gebe einen Wunsch, seinen Wohnraum zu reduzieren. Das würde auch Raum- und Gartenpflege erleichtern. Gleichzeitig seien Tiny-Häuser meist von Anfang an barrierearm und daher für Senioren eine gute Alternative dazu, ihr Haus zum Beispiel mit einem Treppenlift umzubauen.

Die kleinen Häuser seien also seniorengerecht und dabei kostengünstig. So könnten ältere Leute ihre zu große Immobilie verlassen und diese an junge Familien veräußern, lautet die weitere Argumentation der DiBo-Gruppe, die zudem behauptet, dass sich die Stadt Salzgitter dann an weniger Unterbringungen in Seniorenheimen finanziell beteiligen müsste. Eine Win-Win-Situation also, laut DiBo. Die Ratsgruppe meint: "Das wäre ein sinnvoller Beitrag zu einem generationenübergreifenden gerechten Baurecht."

Antrag abgelehnt


In der Ratssitzung am Mittwoch wurde der Antrag allerdings bei nur zwei Fürstimmen mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine Begründung der Ablehnung fand nicht statt.

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