Wichtiger Brief: Wer ihn ignoriert, dem droht ein Bußgeld

Zahlreiche Personen in Niedersachsen bekommen dieser Tage Post. Unbeantwortet lassen sollte man den Brief keinesfalls.

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Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: regionalHeute.de

Region. Zehntausende Menschen erhalten derzeit einen Brief vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Darin enthalten ist ein umfangreicher Fragebogen, den man ausgefüllt zurücksenden soll. Ignorieren sollte man den Brief auf keinen Fall.



Bei dem Fragebogen handelt es sich um die jährliche Erhebung zum Mikrozensus, mit der Daten zur Bevölkerungsstruktur und sozialen sowie wirtschaftlichen Lage ermittelt werden. In Niedersachsen werden jährlich etwa 38.000 Haushalte befragt, die nach einem festgelegten mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Um eine repräsentative Stichprobe und damit gültige Daten für alle Bevölkerungsgruppen zu erhalten, besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz. Das heißt, in einem für den Mikrozensus ausgewählten Haushalt müssen alle Personen Auskunft geben, unabhängig davon in welchem Alter sie sind oder in welcher Lebenssituation.

Diese Daten werden erhoben


Die Mikrozensusbefragung besteht aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu den Lebensbedingungen und dem Einkommen sowie zur Internetnutzung. Unter anderem werden Daten zu Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie zu Erwerbstätigkeit, Beruf und Arbeitssuche abgefragt. Auch Fragen über Aus- und Weiterbildung, Lebensunterhalt und Einkommen sowie zur Altersvorsorge müssen beantwortet werden.

Dafür werden die Daten genutzt


Die Ergebnisse des Mikrozensus in Niedersachsen nutzen vor allem Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und die Öffentlichkeit, wie das LSN auf seiner Website schreibt. Sie dienen dabei als Grundlage für Entscheidungen, Analysen und zur objektiven Meinungsbildung. Gebraucht werden sie zum Beispiel für die Anpassung des Eltern- oder Wohngeldes und der Rente. Auch in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder sowie in den Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung fließen die Ergebnisse ein.

Das passiert, wenn man nicht reagiert


Die Beantwortung der Fragen und das Zurücksenden des Fragebogens ist verpflichtend. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, bekommt vom LSN zunächst eine schriftliche Erinnerung und schließlich einen Heranziehungsbescheid. Nehmen auskunftspflichtige Personen dennoch nicht an der Befragung teil, kann ein Buß- oder Zwangsgeld eingeleitet werden, das den Haushalt jedoch nicht von der Auskunftspflicht entbindet.

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