Wieder erlaubt: Hochzeiten und Beerdigungen dürfen mit bis zu zehn Gästen stattfinden

Diese zehn Personen müssen jedoch aus dem "engen Familienkreis" stammen.

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Die Hochzeit kann jetzt wieder mit Gästen stattfinden - Wenn auch mit wenigen. (Symbolbild)
Die Hochzeit kann jetzt wieder mit Gästen stattfinden - Wenn auch mit wenigen. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Nachdem die Schließung von vollautomatischen Autowaschanlagen vom Land Niedersachsen gekippt wurde (regionalHeute.de berichtete) hat der Krisenstab der Landesregierung weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. Im Speziellen dürfen Hochzeiten und Beerdigungen wieder mit bis zu zehn Personen aus dem "engsten Familienkreis" stattfinden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Landesregierung in Hannover hervor.


Die Begleitung Sterbender im kleinen Kreise sei nach wie vor möglich. Alle genannten und weiteren Maßnahmen regelt die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte, die morgen in Kraft tritt und zunächst bis zum 19. April gilt.

Insgesamt herrscht, wie bei so vielem, auch im Zusammenhang mit Beerdigungen und Hochzeit bundesweit ein großer föderaler Flickenteppich. So gilt in Bayern für derartige Veranstaltungen eine Beschränkung von 15 Personen, zuzüglich eines Pfarrers und des Bestattungsunternehmens. In Sachsen-Anhalt gilt seit längerem eine Beschränkung auf zehn Personen - Inklusive Bestatter und Friedhofsmitarbeitern.

Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil bedankte sich in einer Videobotschaft am Nachmittag bei den Bürgerinnen und Bürgern. „Ich bin sehr beeindruckt davon, wie die Menschen in Niedersachsen mit der derzeitigen Ausnahmesituation umgehen und zeigen: Wir halten zusammen! Allen, die sich jetzt besonders engagieren, aber auch allen, die sich durch die Einhaltung der Abstandsregeln solidarisch zeigen, sage ich: Herzlichen Dank."



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