WLAN-Störer: Verbraucherzentrale warnt vor Billigware aus China


Ein zu starkes Signal kann den WLAN-Empfang anderer stören. Symbolfoto: pixabay
Ein zu starkes Signal kann den WLAN-Empfang anderer stören. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am falschen Ende gespart: Um den WLAN-Empfang zu Hause zu verbessern, hat ein Verbraucher einen günstigen WLAN-Verstärker auf einem 
Onlinemarktplatz bestellt. Die Billigware aus China hatte zwar den gewünschten 
Effekt, sendete aber mit einer deutlich überhöhten Leistung. Das Ergebnis: Der Verstärker wurde zur Störer-Quelle für andere WLAN-fähige Geräte im Umkreis. Das teilt die Beratungsstelle Braunschweig der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit.


Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur rückte an – der Verbraucher muss nun die Kosten tragen. Mehrere Verbraucher hatten sich bei ihrem Telefonanbieter beschwert, da die Qualität der Sprach- und Datenverbindung plötzlich schwankte. Der Anbieter beauftrage die Bundesnetzagentur, der Prüf- und Messdienst ermittelte. Das Ergebnis: Ein WLAN-Verstärker störte andere internetfähige Geräte. Der ahnungslose Besitzer hatte ihn bei einem Onlinemarktplatz bestellt und mangelhafte Chinaware erhalten.

„Produkte aus China haben teilweise eine deutlich überhöhte Sendeleistung für den europäischen Markt“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. So werden sie zur Störer-Quelle. „Für den betroffenen Verbraucher ist das doppelt ärgerlich: Er muss die Kosten für den Einsatz der Bundesnetzagentur tragen und der WLAN-Verstärker wird für ihn wertlos.“

Auf die CE-Kennzeichnung und den Sitz des Händlers achten


Mit der CE-Kennzeichnung versichern die Hersteller, dass ihre Waren die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union erfüllen. Neben dem CE-Zeichen sind der Firmenname und die Adresse des Herstellers anzugeben. Wurde Ware geprüft, ist zudem eine vierstellige Kennnummer der Prüfstelle auf dem Etikett zu finden. Allerdings sind immer wieder Produkte mit falscher Kennzeichnung in Umlauf. „Verbraucher sollten sich das CE-Zeichen daher genau ansehen“, rät Körber. Beispielsweise muss der Mittelstrich des „E“ kürzer sein als die beiden anderen Striche. Wer sichergehen will, sollte Onlineverkäufer mit Sitz in Fernost grundsätzlich meiden, so die Verbraucherzentrale.


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