Wolfenbüttel. Vier Verkehrsunfallfluchten wurden der Polizei in Wolfenbüttel in den vergangenen Tagen angezeigt. Die Ermittlungen laufen. In allen Fällen hatten sich die Verursacher von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern.
Am 16. April, zwischen 6.45 und 15 Uhr wurde auf dem Alten Weg, Höhe Krankenhaus, ein am Straßenrand abgestellter Dacia beschädigt; der Spiegel wurde abgefahren. Schaden: 500 Euro.
Am 17. April, im Zeitraum von 7.30 bis 16.30 Uhr, wurde ein auf der Straße Alter Schlachthof geparkter Audi A4 Avant vorn links beschädigt. Schaden: 2000 Euro
Am 17. April, zwischen 10.05 und 10.25 Uhr, wurde ein auf der Danziger Straße geparkter VW Fox beschädigt. Schaden: 1000 Euro.
Am 17. April, zwischen 12.30 und 17 Uhr, wurde ein auf der Straße Im Pfarrkamp abgestellter Mazda beschädigt. Schaden: 1500 Euro.
Eigentlich sind die Verursacher gehalten, eine gewisse Zeit vor Ort zu warten, eine Nachricht am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen und die Polizei zu informieren. Selten sind die zu regulierenden Schäden für den Verursacher gar existenzgefährdend und die Versicherungen bezahlen den Schaden. Ganz anders kann das auf Seiten der Geschädigten aussehen. Wird jedoch ein Verursacher nach einer Flucht ermittelt, können Haftstrafen und Geldbußen die Folge sein. § 142 des Strafgesetzbuches regelt dies. Und möglicherweise bleibt dann der Verursacher auf den Kosten der Schadensregulierung sitzen.
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