Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Hornburger Altstadt




Hornburg. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der historischen Altstadt (Unterpfarrwinkel, Wasserstraße, Damm, Knick, Brauerwinkel, Pfarrhofswinkel, Pfarrhofstraße, Mariengasse, Hinter der Mariengasse, Friedrich-Ebert-Platz, Marktstraße, Vorwerk, Vorwerkswinkel, Vor dem Vorwerkstor, Schlossbergstraße, Burggraben, Asseburger Straße/Montelabbateplatz, Hagenstraße, Neue Straße, Breslauer Straße ,Parkplatz Posthof, der Kreuzungsbereich Wasserstraße / Vor dem Braunschweiger Tor / Rhodener Straße einschließlich der Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Am Teich, Ganterplatz, Goldgasse sowie Vor dem Dammtor einschließlich Parkplatz vor der Volksbank ) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II (Kleinfeuerwerke, z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) am 31. Dezember 2014 und am 1. Januar 2015 verboten ist.


Unabhängig von den oben genannten Straßen und Plätzen ist gemäß der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz außerdem das Abbrennen von Feuerwerksraketen in unmittelbarer Nähe (Abstand 200 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten.


Auf die im Aushangkasten der Stadt Hornburg befindliche Bekanntmachung wird verwiesen. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.113,00 Euro geahndet werden.


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