Abstand halten! – Silvester-Raketen dürfen in Fachwerknähe nicht gezündet werden




Hornburg. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der historischen Altstadt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II (Kleinfeuerwerke, z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) am 31. Dezember 2013 und am 1. Januar 2014 verboten ist.

Betroffen sind folgende Straßenzüge:

Unterpfarrwinkel, Wasserstraße, Damm, Knick, Brauerwinkel, Pfarrhofswinkel, Pfarrhofstraße, Mariengasse, Hinter der Mariengasse, Friedrich-Ebert-Platz, Marktstraße, Vorwerk, Vorwerkswinkel, Vor dem Vorwerkstor, Schlossbergstraße, Burggraben, Asseburger Straße/Montelabbateplatz, Hagenstraße, Neue Straße, Breslauer Straße ,Parkplatz Posthof, der Kreuzungsbereich Wasserstraße / Vor dem Braunschweiger Tor / Rhodener Straße einschl. Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus, Am Teich, Ganterplatz, Goldgasse sowie Vor dem Dammtor einschl. Parkplatz vor der Volksbank

Unabhängig von den o. g. Straßen und Plätzen ist gem. der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz außerdem das Abbrennen von Feuerwerksraketen in unmittelbarer Nähe (Abstand 200 Meter) von Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Auf die im Aushangkasten der Stadt Hornburg befindliche Bekanntmachung wird verwiesen.

Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.113,00 Euro geahndet werden.

Um Beachtung wird gebeten.


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