In der Salzdahlumer Tiefen Straße werden Einfamilienhäuser gebaut. Der Ortsrat Salzdahlum stimmte in seiner letzten Sitzung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich Tiefe Straße zu. Damit folgten die Kommunalpolitiker dem Vorschlag der Stadtverwaltung für das bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgehen als Voraussetzung für die Genehmigung der Bebauung.
Klingt technisch und ist es auch: Der Eigentümer hatte zuvor für den rückwertigen Bereich des Flurstücks 20/1 der Flur 12, (Tiefe Straße 14) in Salzdahlum eine Bebauung beantragt. Dieses Grundstück grenzt direkt an den landwirtschaftlichen Betrieb des stellvertretenden Ortsbürgermeisters Rolf Buchheister (CDU), der sich bei dem einstimmig getroffenen Beschluss enthielt.
"Wir wollen weiterhin dass Menschen nach Salzdahlum ziehen, aber nicht um jeden Preis. Das muss schon verträglich geschehen", sagte Ortsbürgermeister Ralf Achilles (SPD). Ihm geht es darum, dass Streit zwischen den künftigen Bewohnern der Häuser und dem Landwirt vermieden wird. Eine schalltechnische Untersuchung durch den TÜV-Nord hatte gezeigt, dass der Immissionsrichtwert für Dorf-/Mischgebiete von nachts 45dB(A) in Teilen des Gebietes deutlich überschritten wird, aber durch Minderungsmaßnahmen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb (Einhausung einer Getreidetrocknung) und der angrenzenden Bebauung (Ausrichtung der Gebäude, Schallschutzfenster) und einer Schallschutzwand prinzipiell eingehalten werden kann. Hinsichtlich des Aspektes „Staub“ sollte eine weitere Untersuchung erfolgen, um die daraus resultierenden Belastungen zu ermitteln.
Der Ortsrat Salzdahlum. Ortsbürgermeister Ralf Achilles (Mitte) und sein Stellvertreter Rolf Buchheister (2.v.l.). Foto: Marc Angerstein
Um die Immissionsschutzproblematik rechtlich einwandfrei zu lösen und die zukünftige Bebauung wie auch die bestehende Nutzung angemessen abzusichern, sind entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu treffen, erläuterte Achilles. "Dies ist aber ein Vertrag zwischen Investor und Betrieb, der Ortsrat hat damit nichts zu tun."
Das Grundstück, das am nördlichen Dorfrand von Salzdahlum liegt und eine Fläche von 4850 Quadratmeter umfasst, war bislang lediglich in seinem südlichen Bereich unmittelbar an der Tiefen Straße mit einem zweigeschossigem Wohnhaus sowie einem Garagengebäude bebaut. Beides ist mittlerweile abgerissen. Ein Bauantrag zur Neubebauung des Grundstückes liegt dem Wolfenbütteler Bauamt vor. Der rückwertige, zum nördlichen Ortsrand orientierte Bereich in Größe von rund 4300 Quadratmeter, ist unbebaut und wird bisher als Grünland genutzt. Die m+h GrundstückGbR, Groß Schwülper hat diesen Bereich im Mai des Jahres erworben und beabsichtigt ihn nun zu erschließen und nach entsprechender Teilung als Baugrundstücke zu veräußern.
Im Flächenutzungsplan 2020 (FNP) ist die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt und damit von der Stadt grundsätzlich für eine bauliche Nutzung vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Umgebung dieser Dorflage ist überwiegend durch Bebauung geprägt und sehr heterogen: Nach Westen schließt ein landwirtschaftlicher Betrieb an, nach Süden eine Einzelhausbebauung, die sowohl Gebäude aus dem 19. Jahrhundert als auch aktuelle Neubauten umfasst. Im Osten befindet sich eine ehemalige Altenwohnanlage, die inzwischen als Mehrfamilienhaus genutzt wird. Nach Norden endet die dörfliche Bebauung, im Anschluss an einen Graben liegen hier weitere Grünlandflächen und eine Kleingartenanlage.
Die Eigentümer haben ein Erschließungs- bzw. Bebauungskonzept erstellt. Demnach planen sie das erworbene Grundstück in sechs Grundstücke aufzuteilen, die über eine 5 m breite, private Stichstraße erschlossen werden sollen, die an die Tiefe Straße anschließt. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 500 m2 und ca. 700 m2. Es sind Einzelhäuser ggf. aber auch Doppelhäuser vorgesehen, so dass maximal 12 Wohneinheiten entstehen können. Die Geschossigkeit soll entsprechend der Umgebung ein- und zweigeschossig sein sowohl mit geneigten als auch flachen Dächern.
Eine Bebauung in diesem Bereich ist aufgrund der Festsetzung im FNP grundsätzlich gewollt. Das Ortsbild darf dabei allerdings nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Stadverwaltung ist die geplante Einfamilienhausbebauung städtebaulich verträglich.
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