Aktuelle Messungen belegen gute Badegewässerqualität in Niedersachsen


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Mit den ersten warmen Tagen des Jahres steigt die Lust auf Plantschen und Baden im Freien. Einem ungetrübten Badespaß an Niedersachsens Nordseeküste, den Flüssen und Binnenseen steht auch in dieser Badesaison nichts im Wege. Die bisherigen Messergebnisse zeigen, dass die 274 niedersächsischen Badegewässer die Anforderungen der Niedersächsischen Badegewässerverordnung und der EU-Badegewässerrichtlinie in hohem Maße erfüllen. Noch vor Beginn der Saison wird die hygienische Qualität aller Badegewässer untersucht. Seit Ende April liegen schon über 250 Messdatensätze aus über 200 Gewässern im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt vor. Dabei zeigten sich keinerlei Auffälligkeiten.

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Das ist eine gute Nachricht pünktlich zum morgigen Start der Badegewässersaison. Der Sommer kann kommen."

Die hygienische Güte der Badegewässer unterliegt gewissen Schwankungen und die Messungen stellen Momentaufnahmen dar. Aus der Bewertung des Ergebnisses einer einzelnen Probe bzw. Untersuchung kann daher nicht auf die generelle hygienische Güte der Wasserqualität an einer Badestelle geschlossen werden. Eine Gesamtbewertung und Einstufung in Qualitätskategorien von „ausgezeichnet" bis „mangelhaft" werden für jede Badestelle auf der Basis der Untersuchungsergebnisse von 4 Jahren vorgenommen. Lediglich zwei der niedersächsischen Badegewässer (0,8 %) mussten aufgrund stark schwankender Überwachungsergebnisse in die Kategorie „mangelhaft" eingestuft werden. Dabei handelt es sich um die Badestelle an der Bohrinsel Dyksterhusen im Dollart sowie das Freibad an der Ems in Jemgum, beide im Landkreis Leer. Grenzwertüberschreitungen, die zu Badeverboten hätten führen müssen, gab es dort allerdings nicht. An beiden Badestellen laufen Ermittlungen zur Aufklärung der Ursachen der Verschmutzungen.

Ziel der Bewirtschaftung jedes Badegewässers ist die weitere und nachhaltige Verbesserung der Badegewässerqualität. Dies erfolgt auf der Grundlage des für jedes Badegewässer zu erstellenden Badegewässerprofils. Dieses Profil dokumentiert unter anderem die möglichen Einflussfaktoren und dient den Gesundheitsbehörden dazu, negative Auswirkungen auf die Badegewässerqualität vorausschauend beurteilen und ihnen entgegentreten zu können. Die Badegewässerprofile werden regelmäßig aktualisiert und sind an gut sichtbarer Stelle am Badegewässer aufgestellt. Sie geben den Badegästen einen Überblick über alle wissenswerten Daten zum Badegewässer.

Seit Ende April bis zum Ende der Badesaison am 15. September entnehmen die örtlichen Gesundheitsbehörden mindestens alle vier Wochen Wasserproben und prüfen diese auf bakterielle Belastungen. Umfassende Informationen zu den niedersächsischen Badegewässern mit aktuellen Untersuchungsergebnissen gibt es im Internet auf den Seiten des Niedersächsischen Badegewässeratlas unter der Adresse www.badegewaesseratlas.niedersachsen.de.

Weitere Auskünfte zur Qualität der überwachten Badegewässer geben die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover.

Auf der Website der Europäischen Kommission unter der Adresse http://www.eea.europa.eu/themes/water/status-and-monitoring/state-of-bathing-water-1/bathing-water-data-viewer kann man sich über die Gewässerqualität in den Mitgliedsstaaten der EU informieren.

Generell sollten beim Baden die üblichen Verhaltensregeln beachtet werden:

- nicht in unbekannte Gewässer springen

- bewachte Badestellen bevorzugen

- auf Hinweisschilder achten

- nicht alkoholisiert schwimmen gehen

- trübe Badeseen nur sehr vorsichtig nutzen (Unfallgefahr!)

- erkennbare Algenmassenentwicklungen meiden

- möglichst wenig Wasser schlucken, möglichst gleich ausspucken

- äußere Gehörgänge nach Wasseraufnahme nur ausschütteln, selbst trocknen lassen und nicht mit z. B. Wattestäbchen trocknen.

Vom Baden in nicht ausgewiesenen Gewässern ist dringend abzuraten. Sie werden nicht von den Gesundheitsbehörden kontrolliert. Wer dort badet, muss mit Verunreinigungen rechnen, die nicht von den Gesundheitsbehörden bewertet werden können und sich gegebenenfalls negativ auf die Gesundheit auswirken.


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