Wendessen. Ein privates Lagerfeuer auf dem abgelegenen Hof eines Wendesser war augenscheinlich doch etwas zu groß geraten und ähnelte schon eher einem Osterfeuer, das Feuerwehr und Polizei auf den Plan rief.
Da Feuer dieser Größe genehmigungspflichtig seien, eine solche jedoch nicht vorlag, musste das Feuer, welches durch einen Anrufer gemeldet wurde, durch den Wendesser mit Unterstützung der Einsatzkräfte gelöscht werden.
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