Apothekenüberfall in Wolfenbüttel: Anklage erhoben

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel/Braunschweig. Gegen zwei 48 und 31 Jahre alte Männer sowie zwei Frauen im Alter von 48 und 26 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen schweren Raubes beziehungsweise schwerer räuberischer Erpressung zum Landgericht Braunschweig erhoben. Unter anderem sollen sie eine Apotheke in Wolfenbüttel überfallen haben (WolfenbüttelHeute.de berichtete).

Bewaffnet mit einem schwarzen Revolver soll der 48-Jährige am 8. Juli eine in der Wilhelm-Brandes-Straße gelegene Apotheke betreten haben. Unter Vorhalt der Waffe forderte er von einer sich allein im Verkaufsraum befindlichen 55-jährigen Angestellten Bargeld.

Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, in der Zeit von Mai bis September 2014 zehn Raubüberfälle auf Apotheken durchgeführt zu haben, den weiblichen Angeklagten ihn in sechs beziehungsweise vier Fällen zum Tatort gefahren zu haben, dem 31-Jährigen seinen Wagen für die Taten zur Verfügung gestellt zu haben. Alle befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Vor der letzten Tat hätten sich die Männer und die jüngere Frau zu einer Bande zur Begehung von Raubtaten zusammengetan. Neben Wolfenbüttel überfielen sie Apotheken in  Lengede, Braunschweig, Hildesheim, Burgdorf, Halberstadt, Wolfsburg und Schellerten sowie einen Edeka-Markt in Süpplingen.

Bei der Tatausführung bedrohte der Haupttäter die Angestellten mit einer ungeladenen Schreckschusspistole und erbeutete Bargeld zwischen mehreren Hundert bis zu 2.500 Euro. Am 23. September wurden die Angeklagten aufgrund umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen festgenommen. Kurz nach dem erneuten Überfall auf eine Apotheke in Schellerten konnten zwei der mutmaßlichen Täter noch vor Ort gestellt werden (WolfenbüttelHeute.de berichtete).

Für jede Tat der schweren räuberischen Erpressung beziehungsweise des schweren Raubes in der angeklagten Begehungsweise sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe vor. Dem 48-Jährigen, der bereits wegen gleichgelagerter Straftaten verurteilt wurde, droht zudem die Sicherungsverwahrung.


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