Bald könnten Fremde auf Privatgrundstücke kommen – Das ist der Grund

Schon bald werden in Wolfenbüttel wieder Erkundungsarbeiten durchgeführt. Dabei könnten auch private Flächen betreten werden.

Für die Erkundungen dürfen auch Privatgrundstücke betreten werden (Symbolbild).
Für die Erkundungen dürfen auch Privatgrundstücke betreten werden (Symbolbild). | Foto: pixabay

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Wolfenbüttel. Zwischen dem Umspannwerk (UW) Helmstedt/Ost und dem Umspannwerk Bleckenstedt/Süd soll eine neue 380-kV-Freileitung gebaut werden. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Entlang der geplanten Trasse müssen jedoch noch Erkundungsarbeiten durchgeführt werden – so auch in der Stadt Wolfenbüttel, wie TenneT, das beauftragte Trassierungsbüro LTB Leitungsbau GmbH, in einer Pressemitteilung ankündigt.



Wie es in der Mitteilung heißt, werden als Grundlage für die weitere Planung notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Trassenerkundungen (Befahrung/Besichtigung), um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen. Ziel dabei sei es, einen Eindruck der geografischen Merkmale wie Steigungen, Neigungen und Hindernisse sowie Vegetation zu erhalten. Außerdem werden Informationen zu Straßenbreiten und -höhen, Verkehrsbeschränkungen, Beschilderungen, Straßenzuständen und Absperrungen und Ähnlichem erfasst.

Auch private Flächen werden betreten


Die Ergebnisse werden mit Fotos, Videos sowie Notizen dokumentiert. Dabei werden befestigte Wege und Flächen als Zuwegung mit einem Auto befahren, während unbefestigte Flächen zu Fuß begangen werden. In beiden Fällen könne es sich hierbei um öffentliche wie auch private Wege handeln. Es sei möglich, dass einzelne Flurstücke im Untersuchungsraum mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen.

Dann finden die Besichtigungen statt


Die Befahrungen und Besichtigungen privater Grundstücke erfolgen demnach im Zeitraum vom 26. Oktober 2026 bis 25. April 2027 tagsüber jeweils von Montag bis Freitag. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Erkundungsraum befinden, finden sich in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste gegebenenfalls entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden – sie ist aber auch auf der Website von TenneT verfügbar.

Besichtigungen müssen geduldet werden


Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus Paragraph 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Demnach sind sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Trassenerkundungen und Vermessungen durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.

Flurschäden können nach Angaben des Unternehmens bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handele sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftlicher Wege mit regulären Fahrzeugen. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt beziehungsweise in voller Höhe entschädigt – das Unternehmen bittet in solchen Fällen um eine Benachrichtigung.