Beschilderung abgeschlossen: Harzstraße für Radfahrer geöffnet

von Jonas Walter


Die Beschilderung ist nun abgeschlossen. Symbolfoto: Nick Wenkel
Die Beschilderung ist nun abgeschlossen. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Wolfenbüttel. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen am Kornmarkt im Jahr 2015 wurde auch eine veränderte Verkehrsführung beschlossen. Diese sieht unter anderem eine Freigabe der Harzstraße für Radfahrer vor. 2018 wurde im Rahmen der diesjährigen Umsetzungen des Radverkehrskonzeptes beschlossen, die Markierungsarbeiten durchzuführen. Dies ist jetzt geschehen.


Im Zuge der Änderung der Verkehrsführung im Innenstadtbereich im Zuge der Umbaumaßnahmen am Kornmarkt im Jahr 2015 wäre die Beschilderung zunächst provisorisch aufgestellt worden, teilt die Stadt Wolfenbüttel auf Anfrage von regionalHeute.de mit. 2017 wurde endgültig beschlossen, die neue Verkehrsführung beizubehalten.

Durch die geänderte Verkehrsführung hätte nach Angaben der Stadt Bereiche, die bislang nicht vom Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren konnten, nunmehr geöffnet werden können. Die Freigabe erfolgte im Zuge des Aufbaus der stationären Beschilderung in dieser Woche.

"Schaffung kurzer Wege wichtig"


Im Sinne der Radverkehrsförderung sei die Schaffung kurzer Wege wichtig. Durch die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung könnten den Radfahrern kürzere Wege als den Autofahrern geboten werden. Um eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung öffnen zu dürfen, müsse zum Beispiel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 30 Stundenkilometern liegen. Dies ist in der Harzstraße der Fall.

Sicherheit geht vor


Studien haben belegt, dass die Sicherheit höher ist, wenn die Einbahnstraße als geöffnet ausgewiesen sei, da der Autofahrer so eher damit rechne, dass ihm ein Radfahrer entgegen kommt. Und wie immer gelte §1 der Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“Auch der Absatz 2 “Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“sei stets zu beachten.

Beim Begegnungsfall in einer Einbahnstraße müssten beide Parteien besondere Vorsicht walten lassen, wenn der Raum begrenzt ist. Notfalls müsse auch eine Partei stehen bleiben.


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