Besserer Schutz vor unsicheren Lebensmittelimporten aus Drittländern gefordert




Der Bundesrat ist in seiner heutigen Sitzung einem Entschließungsantrag Niedersachsens gefolgt, der den Schutz der Verbraucher vor unsicheren Lebensmittelimporten aus Nicht-EU-Ländern verbessern soll.

Damit setzt der Bundesrat ein klares Zeichen Richtung Bundesregierung und EU, die Rechtsgrundlagen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz weiter zu schärfen.

Anlass für die niedersächsische Initiative sind die wiederholt aufgetretenen Importe nicht sicherer Lebensmittel aus verschiedenen Drittländern in die EU. So war es durch tiefgefrorene Erdbeeren aus China im vergangenen Jahr zu einer Erkrankung tausender Schüler mit dem Norovirus gekommen. Erdbeeren aus China hatten auch zu einer Kontamination in Niedersachsen produzierter Lebensmittel mit Hepatitis A-Viren geführt.

Verbraucherschutzminister Gert Lindemann: „Es ist offensichtlich geworden, dass es bei der Einfuhr von Lebensmitteln in die EU immer noch Lücken im Zusammenspiel der zahlreichen rechtlichen Vorgaben gibt. Ich halte es für inakzeptabel, wenn unsere Verbraucher durch unzureichende Kontrollen in den Herkunftsländern gefährdet werden oder gar in großer Anzahl erkranken. Die Produzenten müssen in die Pflicht genommen werden, nur geprüfte und sichere Lebensmittel in die EU zu exportieren."

Der Vorschlag Niedersachsens zielt auf Importe aus Drittländern, die immer wieder durch unsichere Lebensmittel aufgefallen sind. Zukünftig sollte durch EU-Recht geregelt werden, dass Einfuhren aus solchen Ländern von Analyseberichten akkreditierter Labors begleitet sein müssen.

Lindemann: „Es muss Verlass darauf sein, dass in der EU gehandelte Lebensmittel sicher sind, ganz gleich wo sie produziert wurden. Dies muss auch für Produkte aus Ländern wie China gelten"


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