Bildungs- und Teilhabepaket: Zuschüsse für Kinder jetzt beantragen


| Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Das Bildungs- und Teilhabepaket hält für Familien mit nicht so großem Einkommen ein breites Leistungsspektrum bereit. Daher weist das Amt für Arbeit und Soziales zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres noch einmal auf die möglichen Hilfen hin:

Neu anzuschaffende Schulmaterialien, Ausflüge und Klassenfahrten sowie Nachhilfe nach einem weniger erfolgreichen ersten Schulhalbjahr sind zuschussfähig. Dies gilt auch für das kostenpflichtige warme Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule, für sportliche Aktivitäten im Verein oder Unterricht in der Musikschule.

Einen Anspruch auf Zuschüsse haben Leistungsempfänger des Jobcenters Wolfenbüttel („Hartz IV“), Sozialhilfe-, Wohngeld- und Asylbewerberleistungsempfänger sowie Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Die Eltern werden gebeten, so schnell wie möglich ihre Anträge beim Jobcenter oder beim Amt für Arbeit und Soziales zu stellen.

Verfahrensvereinfachung – weniger Bürokratie

Unter dieser Überschrift weist das Amt für Arbeit und Soziales noch einmal auf bereits geltende, geänderte gesetzliche Regelungen hin:

Geldleistungen für Ausflüge und Klassenfahrten können jetzt direkt an die Eltern ausgezahlt werden. Dies mache unter anderem dann Sinn, wenn das Geld vom Lehrer oder von der Lehrerin in bar eingesammelt werde, informiert der zuständige Ansprechpartner Stephan Zimmer. Zuvor seien die Leistungen direkt an die Schulen oder Kindertagesstätten gezahlt worden, die jedoch nicht immer über ein eigenes Konto verfügen.

Auch für Situationen, in denen ein Bedarf sehr kurzfristig auftritt und eine rechtzeitige, vorherige Antragstellung nicht mehr möglich ist, sei eine Regelung über eine nachträgliche Kostenerstattung geschaffen worden. Das kann Ausflüge und Fahrten, Lernförderung, die Teilnahme am gemeinschaftlichen Schul-Mittagessen oder die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben betreffen. Wichtig sei, dass die Kinder an den verschiedenen Veranstaltungen teilnehmen können.

Nötige Kosten für Ausrüstungsgegenstände in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit wie zum Beispiel Musikinstrumente oder Schutzkleidung für bestimmte Sportarten können jetzt im Rahmen der Teilhabeleistung berücksichtigt werden. Für nähere Informationen stehen das Jobcenter und das Amt für Arbeit und Soziales gern zur Verfügung.

Die Ausgaben der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Landkreis betrugen im Jahr 2013 nach vorläufigem Stand rund 619.000 Euro. „Damit geht eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (rund 549.000 Euro) um 13 Prozent einher. Der Landkreis Wolfenbüttel wird sich weiterhin bemühen, künftig noch mehr anspruchsberechtigte Kinder zu erreichen“, sagt Stephan Zimmer.

Weitere Auskünfte erhalten Interessierte im Amt für Arbeit und Soziales (Pia Probst, Tel. 05331/84-273), beim Jobcenter Wolfenbüttel (Tel. 05331/901-0), der Koordinierungsstelle (Stephan Zimmer, Tel. 05331/84-217) sowie auf den Internetseiten des Landkreises Wolfenbüttel unter www.lk-wolfenbuettel.de. Dort sind die Informationen unter dem Logo „Bildung und Teilhabe“ in der rechten Spalte abrufbar.


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